Selbständige und Unternehmer

Umfang­rei­che Geset­zes­än­de­run­gen ste­hen für den 1. Janu­ar 2002 an, da das Schuld­recht zur Umset­zung von EWG-Richt­li­ni­en grund­le­gend über­ar­bei­tet wird.
Die not­wen­di­ge Umstel­lung von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen auf Euro zum kom­men­den Jah­res­wech­sel ist eine güns­ti­ge Gele­gen­heit, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu über­prü­fen.
Die Auf­re­gung der ver­gan­ge­nen bei­den Jah­re zur Schein­selb­stän­dig­keit hat sich zwar wie­der gelegt. Das The­ma bleibt aber trotz­dem von Bedeu­tung. Ein­zel­hei­ten regelt das “Gesetz zur För­de­rung der Selb­stän­dig­keit”.
Der Abschluss eines Werk­ver­trags ver­pflich­tet den Unter­neh­mer, unver­züg­lich mit der Her­stel­lung des Wer­kes zu begin­nen, es sei denn, Sie haben einen aus­drück­li­chen Vor­be­halt in den Ver­trag auf­ge­nom­men.
Das deut­sche Schuld­recht, das auch die Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bestimmt, wird noch in die­sem Jahr grund­le­gend geän­dert.
Mit der Über­nah­me der Fir­ma eines Kauf­manns über­neh­men Sie auch alle Ver­bind­lich­kei­ten die­ser Fir­ma.
Mit einem Scheck über einen klei­nen Teil der For­de­run­gen ver­su­chen Schuld­ner manch­mal, den Erlass der Rest­schuld zu errei­chen.
Statt einer Siche­rungs­hy­po­thek kann ein Bau­un­ter­neh­mer jetzt auch eine Sicher­heits­leis­tung ver­lan­gen.
Zu Beginn die­ses Jah­res wur­den die Betriebs­grö­ßen­klas­sen geän­dert, die dafür ver­ant­wort­lich sind, wie oft Ihr Unter­neh­men geprüft wird.
Durch die Umset­zung der EU-Ver­brauchs­gü­ter­kauf-Richt­li­nie wird der Gewähr­leis­tungs­an­spruch für Sach­män­gel erheb­lich aus­ge­wei­tet.