Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Der Umzug in eine grö­ße­re Woh­nung, um erst­mals ein Arbeits­zim­mer ein­zu­rich­ten, ist nicht aus­schließ­lich beruf­lich ver­an­lasst und führt daher nicht zu abzieh­ba­ren Umzugs­kos­ten.
Ein Anscheins­be­weis spricht dafür, dass beruf­li­che Fahr­ten mit dem Dienst­wa­gen zurück­ge­legt wer­den, wes­we­gen der Steu­er­zah­ler nach­wei­sen muss, wenn er statt­des­sen Kos­ten für Fahr­ten mit dem Pri­vat­fahr­zeug anset­zen möch­te.
Ver­ein­ba­ren Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ab 2025 eine Lohn­er­hö­hung, um die bis Ende 2024 in Teil­be­trä­gen gezahl­te steu­er­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie als Ein­kom­mens­kom­po­nen­ten zu erset­zen, führt dies nicht zu deren rück­wir­ken­der Behand­lung als steu­er­pflich­ti­ger Lohn­be­stand­teil.
Wäh­rend die künf­ti­ge Koali­ti­on eine dau­er­haf­te Anhe­bung der Pend­ler­pau­scha­le plant, wird die­se schon lan­ge von vie­len Arbeit­neh­mern bei der Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht.
In einem Son­die­rungs­pa­pier geben die vor­aus­sicht­li­chen künf­ti­gen Koali­ti­ons­part­ner einen ers­ten Ein­blick in ihre Plä­ne im Steu­er-, Sozi­al- und Arbeits­recht.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag in sei­ner aktu­el­len Form abge­wie­sen.
Ein Teil­zeit­stu­dent kann beim Zweit­stu­di­um die Fahrt­kos­ten zur Hoch­schu­le nach Rei­se­kos­ten­grund­sät­zen gel­tend machen und ist nicht auf die Ent­fer­nungs­pau­scha­le beschränkt.
Neben der E-Rech­nung, der Grund­steu­er­re­form und höhe­ren Frei­be­trä­gen gibt es vie­le wei­te­re Ände­run­gen, auf die sich die Steu­er­zah­ler 2025 ein­stel­len müs­sen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Pausch­be­trä­ge für Aus­lands­rei­se­kos­ten mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2025 an die Preis- und Kauf­kraft­ent­wick­lung in den ein­zel­nen Län­dern ange­passt.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz wird der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif für 2025 und 2026 ange­passt und das Kin­der­geld erhöht.