Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Dass sich für Gewer­be­trei­ben­de der Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf die Ein­kom­men­steu­er ver­rin­gert, weil sie einen Steu­er­bo­nus für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhal­ten, recht­fer­tigt kei­nen fik­ti­ven Gewer­be­steu­er­ab­zug beim Soli­da­ri­täts­zu­schlag für ande­re Ein­künf­te.
Das Prin­zip, dass teils beruf­lich und teils pri­vat ver­an­lass­te Kos­ten in der Regel zumin­dest antei­lig als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den kön­nen, gilt auch für eine Fei­er.
Wird eine Abfin­dung in Raten über meh­re­re Jah­re ver­teilt aus­ge­zahlt, besteht kein Anspruch auf die Steu­er­ermä­ßi­gung für außer­or­dent­li­che Ein­künf­te.
Mit einem neu­en Gesetz­ent­wurf will der Bun­des­rat die Elek­tro­mo­bi­li­tät im betrieb­li­chen Bereich för­dern.
Eine vom Arbeit­ge­ber abge­schlos­se­ne Dienst­rei­se-Kas­ko­ver­si­che­rung hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Höhe des Kilo­me­ter­sat­zes für Dienst­rei­sen mit dem Pri­vat­wa­gen.
Ist die Kin­der­be­treu­ung der aus­schlag­ge­ben­de Grund für die Tele­ar­beit, obwohl im Betrieb ein Arbeits­platz zur Ver­fü­gung ste­hen wür­de, kön­nen die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nicht als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den.
Erneut gibt es einen Soft­ware­feh­ler beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern, der für eine noch unbe­kann­te Zahl an Arbeit­neh­mern eine fal­sche Steu­er­klas­se zur Fol­ge hat.
Die für 2015 rück­wir­kend erhöh­ten Steu­er­frei­be­trä­ge wer­den wei­test­ge­hend beim Lohn­steu­er­ab­zug für Dezem­ber 2015 für das gan­ze Jahr berück­sich­tigt.
Ein Soft­ware­feh­ler bei der Finanz­ver­wal­tung hat für rund 30.000 Arbeit­neh­mer im Juli zu deut­lich höhe­ren Lohn­steu­er­ab­zü­gen geführt. Der Feh­ler wird erst für die Sep­tem­ber-Lohn­ab­rech­nung in allen Fäl­len zuver­läs­sig beho­ben sein.