Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Weil die Finanz­ver­wal­tung erst den Ablauf ver­schie­de­ner Mel­de­fris­ten abwar­ten muss, wer­den die Steu­er­erklä­run­gen für 2014 auch bei frü­he­rer Abga­be nicht vor März 2015 bear­bei­tet.
Für den geld­wer­ten Vor­teil bei Betriebs­ver­an­stal­tun­gen gel­ten ab dem 1. Janu­ar 2015 neue Regeln.
Neben der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns müs­sen sich Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zum Jah­res­wech­sel noch auf zahl­rei­che wei­te­re Ände­run­gen ein­stel­len.
Weil er das Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs­ver­bot für Aus­bil­dungs­kos­ten für ver­fas­sungs­wid­rig hält, hat der Bun­des­fi­nanz­hof das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen.
In der Anhö­rung zum Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­setz gab es ein­hel­li­ge Kri­tik an den geplan­ten Ände­run­gen bei der Besteue­rung von Betriebs­ver­an­stal­tun­gen.
Ein Arbeit­neh­mer mit einem eige­nen Betrieb kann kei­ne fik­ti­ven Fahrt­kos­ten anset­zen, wenn er sei­nen Dienst­wa­gen gleich­zei­tig für betrieb­li­che Fahr­ten ver­wen­det.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Min­dest­lohn­ge­set­zes kom­men auf Arbeit­ge­ber ab 2015 neue Auf­zeich­nungs­pflich­ten zu.
Die ermä­ßig­te Besteue­rung bei Zusam­men­bal­lung von Ein­künf­ten setzt vor­aus, dass das Ein­kom­men im Jahr der Zah­lung über dem ent­gan­ge­nen Arbeits­lohn liegt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Rei­se­kos­ten­re­form über­ar­bei­tet und ergänzt.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.