Einkommensteuer — Arbeitnehmer

In der nach wie vor kon­tro­ver­sen Fra­ge, ob auch ein nur teil­wei­se als Arbeits­zim­mer genutz­ter Raum steu­er­lich berück­sich­ti­gungs­fä­hig ist, hat das Finanz­ge­richt Köln im Sin­ne der Steu­er­zah­ler ent­schie­den.
Mit einem neu­en Mus­ter­ver­fah­ren geht der Kampf um die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags in die nächs­te Run­de.
Behand­lungs­kos­ten für eine Berufs­krank­heit könn­ten als Wer­bungs­kos­ten abge­zo­gen wer­den. Aller­dings sieht das Finanz­ge­richt Mün­chen zumin­dest ein Burn-Out-Syn­drom nicht als rei­ne Berufs­krank­heit an.
Vor­aus­sicht­lich ab 2015 kön­nen Arbeit­neh­mer ihren Lohn­steu­er­frei­be­trag gleich für zwei Jah­re bean­tra­gen. Davon abge­se­hen hat das Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz nur weni­ge Ände­run­gen für Arbeit­neh­mer zur Fol­ge.
Mit dem kom­men­den Jah­res­wech­sel wird das steu­er­li­che Rei­se­kos­ten­recht in eini­gen Punk­ten ver­ein­facht und an die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­passt.
Die Pilo­ten­aus­bil­dung ist in vol­ler Höhe steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar, wenn ihr eine ande­re Aus­bil­dung vor­aus­geht, die kei­ne beson­de­ren Anfor­de­run­gen erfül­len muss.
Auch wenn Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten für die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung eigent­lich unbar zu zah­len sind, lässt das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen eine Aus­nah­me für Mini­jobs zu.
Die Ver­gü­tung für eine Arbeit­neh­mer­er­fin­dung erfüllt kei­ne der Vor­aus­set­zun­gen für eine ermä­ßig­te Besteue­rung, die das Steu­er­recht für außer­or­dent­lich hohe Ein­künf­te inner­halb kur­zer Zeit vor­sieht.
Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.
Die Fahrt­kos­ten eines Stu­den­ten wäh­rend eines Betriebs­prak­ti­kums sind in vol­ler Höhe abzieh­bar, weil der Betrieb kei­ne regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te ist.