Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.
Für ver­schie­de­ne Län­der sind zum Jah­res­wech­sel die Pausch­be­trä­ge für Über­nach­tungs­kos­ten und Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen aktua­li­siert wor­den.
Die Län­der haben jetzt einen Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit der steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit der Unter­kunfts­kos­ten im Rah­men eines Stu­di­ums aus­ein­an­der­ge­setzt.
Ab 2013 kön­nen Mini­job­ber bis zu 450 Euro im Monat ver­die­nen, sind aber in der Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs­pflich­tig.
Der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt, dass auch ein gemein­sa­mer Haus­halt mit den Eltern als Haupt­haus­stand in Fra­ge kom­men kann.
Der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt sei­ne Recht­spre­chung zur Besteue­rung des Per­so­nal­ra­batts auf Jah­res­wa­gen und stellt sich damit gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung.
Der Bun­des­rat hat meh­re­ren gro­ßen Steu­er­ge­set­zen vor­erst die Zustim­mung ver­wei­gert, dar­un­ter das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel und regel­mä­ßi­ge Fris­ten sor­gen für Hand­lungs­be­darf vor Weih­nach­ten.
Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hält dar­an fest, dass der Höchst­be­trag für ein gemein­sa­mes häus­li­ches Arbeits­zim­mer von Ehe­gat­ten nur ein­mal gel­tend gemacht wer­den kann, über­lässt aber die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung dem Bun­des­fi­nanz­hof.