Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Die antei­li­ge Mie­te für Küche, Bad und ande­re gemischt genutz­te Räu­me lässt sich nicht als Teil der Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer gel­tend machen.
Das Abzugs­ver­bot für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer gilt nicht, wenn der Arbeit­neh­mer mit dem Arbeit­ge­ber eine ver­bind­li­che Ver­ein­ba­rung über einen Tele­ar­beits­platz hat.
Der Bun­des­fi­nanz­hof meint, dass bei der Bestim­mung der kür­zes­ten Stra­ßen­ver­bin­dung für die Ent­fer­nungs­pau­scha­le auch eine Fähr­ver­bin­dung zählt.
Im Fall eines Steu­er­zah­lers mit ver­schie­de­nen Tätig­kei­ten hat der Bun­des­fi­nanz­hof meh­re­re Fra­gen zum häus­li­chen Arbeits­zim­mer beant­wor­tet.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat ins­be­son­de­re lohn­steu­er­li­che Fra­gen zur neu ein­ge­führ­ten Fami­li­en­pfle­ge­zeit beant­wor­tet.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter teilt die Mei­nung der Finanz­ver­wal­tung, dass wäh­rend eines Kalen­der­jah­res nicht von der 1 %-Rege­lung zur Fahr­ten­buch­me­tho­de gewech­sel wer­den darf — wenn auch aus ande­rem Grund.
Der Bun­des­fi­nanz­hof gesteht Lkw-Fah­rern eine ange­mes­se­ne Über­nach­tungs­pau­scha­le zu und lässt Fahrt­kos­ten zum Lkw-Abstell­platz des Arbeit­ge­bers in tat­säch­li­cher Höhe zum Abzug zu.
In einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt fest­ge­legt, wann vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­ne Stu­di­en­ge­büh­ren kein steu­er­pflich­ti­ger Lohn sind.
Nur wenn eine Straf­tat aus­schließ­lich und unmit­tel­bar mit der beruf­li­chen Tätig­keit zusam­men­hängt, kommt ein Steu­er­ab­zug als Wer­bungs­kos­ten für die Straf­ver­tei­di­gungs­kos­ten über­haupt in Fra­ge.
Das Gesetz zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on hat die leich­te­re von zwei Hür­den jetzt genom­men. Die Zustim­mung des Bun­des­ra­tes steht aber noch aus.