Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat ins­be­son­de­re lohn­steu­er­li­che Fra­gen zur neu ein­ge­führ­ten Fami­li­en­pfle­ge­zeit beant­wor­tet.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter teilt die Mei­nung der Finanz­ver­wal­tung, dass wäh­rend eines Kalen­der­jah­res nicht von der 1 %-Rege­lung zur Fahr­ten­buch­me­tho­de gewech­sel wer­den darf — wenn auch aus ande­rem Grund.
Der Bun­des­fi­nanz­hof gesteht Lkw-Fah­rern eine ange­mes­se­ne Über­nach­tungs­pau­scha­le zu und lässt Fahrt­kos­ten zum Lkw-Abstell­platz des Arbeit­ge­bers in tat­säch­li­cher Höhe zum Abzug zu.
In einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt fest­ge­legt, wann vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­ne Stu­di­en­ge­büh­ren kein steu­er­pflich­ti­ger Lohn sind.
Nur wenn eine Straf­tat aus­schließ­lich und unmit­tel­bar mit der beruf­li­chen Tätig­keit zusam­men­hängt, kommt ein Steu­er­ab­zug als Wer­bungs­kos­ten für die Straf­ver­tei­di­gungs­kos­ten über­haupt in Fra­ge.
Das Gesetz zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on hat die leich­te­re von zwei Hür­den jetzt genom­men. Die Zustim­mung des Bun­des­ra­tes steht aber noch aus.
Im März hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 vor­ge­legt.
Beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de anhän­gig, die auf die vol­le Abzieh­bar­keit der Bei­trä­ge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung abzielt.
Uni und Aus­bil­dungs­stät­te gel­ten nicht mehr als regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te, womit die Fahrt­kos­ten nicht mehr nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le abzieh­bar sind.
Weil ein Super­star für sei­nen Gewinn ordent­lich schuf­ten muss, sieht der Bun­des­fi­nanz­hof dar­in ein Ein­kom­men aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit, für das ent­spre­chend Steu­ern fäl­lig wer­den.