Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Auch eine geplan­te Betei­li­gung an der Gesell­schaft ver­hin­dert nicht, dass eine Bürg­schafts­leis­tung bei den Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar ist.
Zum Jah­res­wech­sel sind die steu­er­li­chen Pausch­be­trä­ge für einen beruf­lich ver­an­lass­ten Umzug deut­lich ange­ho­ben wor­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat es deut­lich ein­fa­cher gemacht, die Ent­fer­nungs­pau­scha­le auch für eine län­ge­re aber ver­kehrs­güns­ti­ge­re Stre­cke zum Arbeits­platz anzu­set­zen.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat unver­hei­ra­te­ten Paa­ren den Nach­weis einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung etwas erleich­tert.
Zum Jah­res­wech­sel wur­den die Pausch­be­trä­ge für Unter­kunft und Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen wie­der ange­passt.
Mini­job­ber sol­len zukünf­tig bis zu 450 Euro im Monat ver­die­nen dür­fen, wobei ein Ter­min für die­se Anhe­bung noch nicht fes­steht.
Auch dies­mal gibt es zum Jah­res­wech­sel eine Rei­he von Ände­run­gen im Steu­er­recht. Pro­fi­tie­ren kön­nen vor allem Fami­li­en.
Die Finanz­ver­wal­tung hat jetzt die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) auf 2013 ver­scho­ben.
Das erfreu­li­che Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit von Aus­bil­dungs­kos­ten soll nun per Geset­zes­än­de­rung wie­der aus­ge­he­belt wer­den.
Auch bei einer gro­ßen Ent­fer­nung zwi­schen der Zweit­woh­nung und der Arbeits­stät­te ist noch eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung mög­lich.