Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Die Fra­ge nach dem Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für einen nur teil­wei­se als Arbeits­zim­mer genutz­ten Raum bleibt wei­ter umstrit­ten.
Zukünf­tig soll bei Elek­tro­fahr­zeu­gen der Akku bei der Besteue­rung der pri­va­ten Nut­zung nicht mehr zum Lis­ten­preis gerech­net wer­den.
Der Jagd­schein hat zu viel mit einem pri­va­ten Hob­by zu tun, um die Kos­ten für die Jäger­prü­fung als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten gel­tend zu machen.
Bald dür­fen Arbeit­neh­mer auch Soft­ware, Tablets und ande­re Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­te ihres Arbeit­ge­bers steu­er­frei nut­zen.
Die Finanz­ver­wal­tung akzep­tiert die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs, dass ein Arbeit­neh­mer mit meh­re­ren Tätig­keits­stät­ten maxi­mal eine regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te haben kann.
Ein teu­res Stu­di­um oder eine kost­spie­li­ge Aus­bil­dung zum Pilot lässt sich dank neu­er Urtei­le zumin­dest auf Umwe­gen in vol­ler Höhe steu­er­lich gel­tend machen.
Die Über­las­sung eines Dienst­wa­gens für Fahr­ten von der Woh­nung zur Arbeits­stät­te ist noch kein Anscheins­be­weis für eine wei­ter­ge­hen­de Pri­vat­nut­zung.
Auch eine geplan­te Betei­li­gung an der Gesell­schaft ver­hin­dert nicht, dass eine Bürg­schafts­leis­tung bei den Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar ist.
Zum Jah­res­wech­sel sind die steu­er­li­chen Pausch­be­trä­ge für einen beruf­lich ver­an­lass­ten Umzug deut­lich ange­ho­ben wor­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat es deut­lich ein­fa­cher gemacht, die Ent­fer­nungs­pau­scha­le auch für eine län­ge­re aber ver­kehrs­güns­ti­ge­re Stre­cke zum Arbeits­platz anzu­set­zen.