Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Auch dies­mal gibt es zum Jah­res­wech­sel eine Rei­he von Ände­run­gen im Steu­er­recht. Pro­fi­tie­ren kön­nen vor allem Fami­li­en.
Die Finanz­ver­wal­tung hat jetzt die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) auf 2013 ver­scho­ben.
Das erfreu­li­che Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit von Aus­bil­dungs­kos­ten soll nun per Geset­zes­än­de­rung wie­der aus­ge­he­belt wer­den.
Auch bei einer gro­ßen Ent­fer­nung zwi­schen der Zweit­woh­nung und der Arbeits­stät­te ist noch eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung mög­lich.
Fal­sche Daten und Soft­ware­feh­ler füh­ren zum Cha­os bei der anste­hen­den Umstel­lung des Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­rens.
Das Bei­trei­bungs­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz ent­hält eine Viel­zahl von Geset­zes­än­de­run­gen im Steu­er­recht.
Das Finanz­ge­richt Nürn­berg hält es für ver­fas­sungs­ge­mäß, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le für die Nut­zung diver­ser Ver­kehrs­mit­tel auf 4.500 Euro im Jahr beschränkt ist.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Alle Arbeit­neh­mer erhal­ten in die­sen Wochen ein Schrei­ben vom Finanz­amt mit ihren Daten für die ab nächs­tem Jahr gül­ti­ge elek­tron­si­che Lohn­steu­er­kar­te.
Zieht die Fami­lie bei einem beruf­lich beding­ten Umzug erst spä­ter nach, sind die dop­pel­ten Miet­kos­ten in der Regel in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.