Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Vor allem im Sozi­al­recht erge­ben sich zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.
Auf­wen­dun­gen für ein Erst­stu­di­um nach einer abge­schlos­se­nen Berufs­aus­bil­dung sind als Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig.
Die Fahr­ten zwi­schen dem Home-Office und dem Betrieb sind gene­rell kei­ne steu­er­frei­en Fahr­ten zwi­schen zwei regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­ten.
Fürs Ers­te kön­nen Steu­er­zah­ler ohne eige­nen Arbeits­platz im Betrieb die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer wie­der als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Ab 2010 Jahr kön­nen Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re neben den bekann­ten Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­tio­nen auch das neue Fak­tor­ver­fah­ren wäh­len.
In bestimm­ten Fäl­len ist ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nun wie­der bei den Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.
Eine Fahr­tä­tig­keit auf dem Betriebs­ge­län­de des Arbeit­ge­bers berech­tigt nicht zur Inan­spruch­nah­me der Ver­pfle­gungs­pau­scha­len für eine aus­wär­ti­ge Fahr­tä­tig­keit.
Wenn der Arbeit­ge­ber zuviel Lohn­steu­er an das Finanz­amt abge­führt hat, gilt die­se zusätz­li­che Lohn­steu­er als Arbeits­lohn..
In einem Schrei­ben setzt sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit der Fort­füh­rung der Ent­fer­nungs­pau­scha­len aus­ein­an­der.