Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat fest­ge­legt, wie die Finanz­äm­ter bei der Besteue­rung von häus­li­chen Arbeits­zim­mern bis zu einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung ver­fah­ren sol­len.
Ein Leih­ar­beit­neh­mer kann die Pau­scha­le für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen gel­tend machen, weil er in der Regel kei­ne regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te hat.
Dass der Arbeit­neh­mer selbst für die Kos­ten des Haus­halts auf­kommt, ist kei­ne zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung.
Nur wenn der aus­wärts täti­ge Ehe­part­ner beruf­lich an einer Fami­li­en­heim­fahrt gehin­dert ist, wären Fahrt­kos­ten für einen Besuch des ande­ren Ehe­gat­ten steu­er­lich abzieh­bar.
Regel­mä­ßi­ge Fahrt­kos­ten für ein Hoch­schul­stu­di­um kön­nen nicht mit der Kilo­me­ter­pau­scha­le, son­dern nur mit der Pend­ler­pau­scha­le steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den.
Zumin­dest wenn kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht, muss das häus­li­che Arbeits­zim­mer steu­er­lich abzugs­fä­hig sein.
Ein Soft­ware­feh­ler kann dazu füh­ren, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le bei Fahr­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und unter­schied­lich lan­gen Weg­stre­cken nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt wird.
Sowohl die Ent­fer­nungs­pau­scha­le als auch die Kilo­me­ter­pau­scha­le decken jeweils eine antei­li­ge Lea­sing­son­der­zah­lung mit ab.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die ers­ten Ent­schei­dun­gen zur Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Rei­se­kos­ten ver­öf­fent­licht.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kin­der­geld aus­wirkt, der ande­re aber nicht, hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf eine unglei­che Besteue­rung für gerecht­fer­tigt.