Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Regel­mä­ßi­ge Fahrt­kos­ten für ein Hoch­schul­stu­di­um kön­nen nicht mit der Kilo­me­ter­pau­scha­le, son­dern nur mit der Pend­ler­pau­scha­le steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den.
Zumin­dest wenn kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht, muss das häus­li­che Arbeits­zim­mer steu­er­lich abzugs­fä­hig sein.
Ein Soft­ware­feh­ler kann dazu füh­ren, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le bei Fahr­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und unter­schied­lich lan­gen Weg­stre­cken nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt wird.
Sowohl die Ent­fer­nungs­pau­scha­le als auch die Kilo­me­ter­pau­scha­le decken jeweils eine antei­li­ge Lea­sing­son­der­zah­lung mit ab.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die ers­ten Ent­schei­dun­gen zur Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Rei­se­kos­ten ver­öf­fent­licht.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kin­der­geld aus­wirkt, der ande­re aber nicht, hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf eine unglei­che Besteue­rung für gerecht­fer­tigt.
Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Nach den Flug­aus­fäl­len im April und Mai müs­sen sich die betrof­fe­nen Pas­sa­gie­re und Fracht­kun­den nun mit den recht­li­chen Fol­gen aus­ein­an­der­set­zen.
Baden-Würt­tem­berg will den Kurz­ar­bei­tern even­tu­el­le Steu­er­nach­zah­lun­gen unbü­ro­kra­tisch stun­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt die Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Rei­se­kos­ten in abzugs­fä­hi­ge und pri­vat ver­an­lass­te Antei­le zu.