Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Der Jah­res­wech­sel bringt steu­er­li­che Ent­las­tun­gen für Ein­kom­men­steu­er­zah­ler in erheb­li­chem Umfang.
Für eini­ge Län­der gel­ten ab 2010 neue Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten.
Vor allem im Sozi­al­recht erge­ben sich zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.
Auf­wen­dun­gen für ein Erst­stu­di­um nach einer abge­schlos­se­nen Berufs­aus­bil­dung sind als Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig.
Die Fahr­ten zwi­schen dem Home-Office und dem Betrieb sind gene­rell kei­ne steu­er­frei­en Fahr­ten zwi­schen zwei regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­ten.
Fürs Ers­te kön­nen Steu­er­zah­ler ohne eige­nen Arbeits­platz im Betrieb die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer wie­der als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Ab 2010 Jahr kön­nen Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re neben den bekann­ten Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­tio­nen auch das neue Fak­tor­ver­fah­ren wäh­len.
Wenn der Arbeit­ge­ber zuviel Lohn­steu­er an das Finanz­amt abge­führt hat, gilt die­se zusätz­li­che Lohn­steu­er als Arbeits­lohn..
In bestimm­ten Fäl­len ist ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nun wie­der bei den Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.