Einkommensteuer — Arbeitnehmer

In bestimm­ten Fäl­len ist ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nun wie­der bei den Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.
Eine Fahr­tä­tig­keit auf dem Betriebs­ge­län­de des Arbeit­ge­bers berech­tigt nicht zur Inan­spruch­nah­me der Ver­pfle­gungs­pau­scha­len für eine aus­wär­ti­ge Fahr­tä­tig­keit.
In einem Schrei­ben setzt sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit der Fort­füh­rung der Ent­fer­nungs­pau­scha­len aus­ein­an­der.
Für die Berech­nung des steu­er­pflich­ti­gen geld­wer­ten Vor­teils aus dem ver­güns­tig­ten Kauf eines Pkw gilt der übli­che End­preis und nicht die Preis­emp­feh­lung des Her­stel­lers als Grund­la­ge.
Auch wenn die S-Bahn-Tras­se eine län­ge­re Lini­en­füh­rung hat, gilt die kür­zes­te Stra­ßen­ver­bin­dung als Grund­la­ge für die Berech­nung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le.
Mit der Wie­der­her­stel­lung der alten Rechts­la­ge bei der Ent­fer­nungs­pau­scha­le kön­nen auch Unfall­kos­ten und höhe­re Fahr­kos­ten für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel noch nach­träg­lich gel­tend gemacht wer­den.
Der weit­ge­hen­de Aus­schluss des Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer seit 2007 kommt auf den ver­fas­sungs­recht­li­chen Prüf­stand des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts.
Sogar das von drit­ter Sei­te gezahl­te Preis­geld für einen För­der­preis kann steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn sein.
Nach einer län­ge­ren Unter­bre­chung kann auch am sel­ben Ort erneut eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung begrün­det wer­den, womit wie­der Anspruch auf Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand besteht.
Nur in Aus­nah­me­fäl­len müs­sen Kurz­ar­bei­ter im Fol­ge­jahr mit einer Steu­er­nach­zah­lung rech­nen, meint das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um