Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te für eine ande­re Ein­kunfts­art sind nun doch nicht durch die 1 %-Rege­lung abge­deckt.
Ein in einem Auf­he­bungs­ver­trag ver­ein­bar­ter Ver­zicht auf Rück­über­tra­gung von Akti­en führt nicht zu erneu­ten Ein­nah­men aus dem Dienst­ver­hält­nis.
Meh­re­re Kla­gen erhe­ben Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Kür­zung der Pend­ler­pau­scha­le.
Die dop­pel­te Haus­halts­füh­rung in einer selbst­ge­nutz­ten Eigen­tums­woh­nung ist zwar mög­lich, muss sich aber an den Ver­hält­nis­sen bei einer fik­ti­ven Miet­woh­nung mes­sen las­sen.
Das Finanz­ge­richt Ber­lin hat kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken, dass Trink­geld steu­er­frei ver­ein­nahmt wer­den kann.
Vor allem das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2007 ent­hält eine gan­ze Lat­te an Kür­zun­gen und Strei­chun­gen von Steu­er­vor­tei­len, die die Steu­er­be­las­tung wei­ter stei­gen las­sen.
Neben der Pri­vat­ent­nah­me für die pri­va­te Nut­zung des betrieb­li­chen Fahr­zeugs gemäß der 1 %-Rege­lung ist eine zusätz­li­che Pri­vat­ent­nah­me für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te im Zusam­men­hang mit einer ande­ren Ein­kunfts­art nicht zuläs­sig.
Ein­mal mehr hat sich der Bun­des­fi­nanz­hof zu Arbeits­zim­mer­auf­wen­dun­gen wäh­rend der Erwerbs­lo­sig­keit geäu­ßert.
Der beruf­li­che Ver­an­las­sungs­zu­sam­men­hang einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung wird nicht allein dadurch been­det, dass Sie die Fami­li­en­woh­nung am glei­chen Ort ver­le­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof prüft jetzt die steu­er­frei­en Kos­ten­pau­scha­len für Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te ganz genau, da erheb­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel bestehen.