Einkommensteuer — Immobilien

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Grund­steu­er ent­schei­den, wäh­rend die neue Gro­ße Koali­ti­on über eine wei­te­re Form der Grund­steu­er nach­denkt.
Eine Dop­pel­ga­ra­ge kann nur ins­ge­samt oder gar nicht zum Betriebs­ver­mö­gen gehö­ren und ist damit kein not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen, wenn sie maxi­mal zur Hälf­te für einen Fir­men­wa­gen genutzt wird.
Die Ver­mie­tung der Ein­rich­tung einer Immo­bi­lie ist im Regel­fall eine unselb­stän­di­ge Neben­leis­tung und damit eben­falls umsatz­steu­er­frei, wenn die Immo­bi­lie steu­er­frei ver­mie­tet ist.
Bei der Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en an einen Land­wirt, der sei­ne Umsät­ze nach Durch­schnitts­sät­zen ver­steu­ert, ist kei­ne Optie­rung zur Umsatz­steu­er­pflicht mög­lich.
Von der Kom­mu­ne fest­ge­setz­te Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge kön­nen vor­erst wei­ter­hin nicht als Hand­wer­k­erleis­tun­gen berück­sich­tigt wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sei­ne Ansicht zu anschaf­fungs­na­hen Her­stel­lungs­kos­ten in zwei Punk­ten geän­dert, denen sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun ange­schlos­sen hat.
Eine Immo­bi­lie wird vor dem Ver­kauf inner­halb der Spe­ku­la­ti­ons­frist dann über drei Jah­re hin­weg selbst genutzt, wenn die Nut­zung in einem zusam­men­hän­gen­den Zeit­raum erfolgt, der nur das Kalen­der­jahr vor dem Ver­kauf voll aus­füllt.
Der Ver­käu­fer haf­tet bei einem zu bebau­en­den Grund­stück auch dann in vol­ler Höhe für die Grund­er­werb­steu­er, wenn ein Drit­ter zum Bau des Gebäu­des ver­pflich­tet ist.
Die Aus­nah­me von der zehn­jäh­ri­gen Spe­ku­la­ti­ons­frist für selbst­ge­nutz­te Immo­bi­li­en gilt auch für Zweit- und Feri­en­woh­nun­gen.
Der Gesetz­ge­ber hat im Som­mer einen Zuschuss für Mie­ter­strom aus Solar­an­la­gen auf dem Haus­dach beschlos­sen.