Einkommensteuer — Immobilien

Anein­an­der gren­zen­de Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser gel­ten auch dann als sepa­ra­te Objek­te für die Drei-Objekt-Gren­ze, wenn sie im Grund­buch zu einem Objekt zusam­men­ge­fasst wer­den.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zum Steu­er­vor­teil für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­k­erleis­tun­gen umfas­send über­ar­bei­tet.
Selbst ein lang­jäh­ri­ger Leer­stand muss nicht auto­ma­tisch dazu füh­ren, dass die Ein­künf­te­er­zie­lungs­ab­sicht weg­fällt, wenn die Grün­de des Leer­stands nicht in der Ver­ant­wor­tung des Ver­mie­ters lie­gen.
Auch bei gesund­heits­ge­fähr­den­den Bau­män­geln hält der Bun­des­fi­nanz­hof dar­an fest, dass die Kos­ten für einen Zivil­pro­zess kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung sind.
Die ein­ma­li­ge Ent­schä­di­gung für die Über­span­nung des Grund­stücks mit einer Hoch­span­nungs­lei­tung ist eine steu­er­pflich­ti­ge Ein­nah­me aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung.
Wird die Mie­te über den häpp­chen­wei­sen Wider­ruf einer Schen­kung bezahlt, nimmt das dem Miet­ver­hält­nis nicht auto­ma­tisch die Fremd­üb­lich­keit.
Bei der Prü­fung, ob eine ver­bil­lig­te Ver­mie­tung vor­liegt, gilt die orts­üb­li­che Kalt­mie­te zuzüg­lich der umla­ge­fä­hi­gen Kos­ten als Ver­gleichs­maß­stab.
Nach lan­ger Debat­te wol­len die Bun­des­län­der im Sep­tem­ber das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren für eine auf­kom­mens­neu­tra­le Reform der Grund­steu­er star­ten.
Die Bun­des­län­der nähern sich einer Eini­gung auf eine Grund­steu­er­re­form, auch wenn es bis zur tat­säch­li­chen Umset­zung wegen der not­wen­di­gen Neu­be­wer­tung noch vie­le Jah­re dau­ern wird.
Wird der Abzug grö­ße­rer Erhal­tungs­auf­wen­dun­gen auf meh­re­re Jah­re ver­teilt, ver­fällt der ver­blei­ben­de steu­er­li­che Abzug, wenn der Nieß­brauch wäh­rend des Ver­tei­lungs­zeit­raums been­det wird.