Einkommensteuer — Immobilien

Ein gewerb­li­cher Grund­stücks­han­del kann auch ehe­gat­ten­über­grei­fend vor­lie­gen, wenn eine vor­he­ri­ge Schen­kung einer Immo­bi­lie an den ande­ren Ehe­gat­ten allein dazu dient, die Gewerb­lich­keit zu ver­hin­dern.
Unter­nimmt der Ver­mie­ter einer Gewer­be­im­mo­bi­lie spä­ter Maß­nah­men, um die Ertrags­aus­sicht der Ver­mie­tung zu ver­bes­sern, dann sind die­se Maß­nah­men bei der Prü­fung der Über­schuss­erzie­lungs­ab­sicht zu berück­sich­ti­gen.
Ob eine Immo­bi­li­en­schen­kung direkt oder mit­tel­bar erfolgt, hat auf den Abschrei­bungs­an­spruch des Beschenk­ten kei­ne Aus­wir­kun­gen — eine Abschrei­bung ist in bei­den Fäl­len mög­lich.
Die Bun­des­re­gie­rung plant eine zeit­lich befris­te­te Son­der­ab­schrei­bung für den Woh­nungs­bau in Gebie­ten mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt.
Nach­dem der Fis­kus eine Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs akzep­tiert hat, sind wie­der sämt­li­che Kos­ten für den Schorn­stein­fe­ger als Hand­wer­k­erleis­tung steu­er­be­güns­tigt.
Dass sich für Gewer­be­trei­ben­de der Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf die Ein­kom­men­steu­er ver­rin­gert, weil sie einen Steu­er­bo­nus für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhal­ten, recht­fer­tigt kei­nen fik­ti­ven Gewer­be­steu­er­ab­zug beim Soli­da­ri­täts­zu­schlag für ande­re Ein­künf­te.
Eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Sanie­rung oder eine vom Rest der Immo­bi­lie abwei­chen­de Nut­zungs­dau­er der Wär­me­dämm­plat­ten ändern nichts dar­an, dass die Kos­ten für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung anschaf­fungs­na­he Her­stel­lungs­kos­ten sein kön­nen.
In einem neu­en Schrei­ben regelt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um aus­führ­lich den Abzug von Schuld­zin­sen als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, wenn die Immo­bi­lie ver­kauft oder nicht mehr ver­mie­tet wird.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ersatz­be­mes­sungs­grund­la­ge bei der Grund­er­werb­steu­er rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar 2009 für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt.
Wenn eine Bad­mo­der­ni­sie­rung den Wert des gesam­ten Hau­ses stei­gert, sind die Reno­vie­rungs­kos­ten nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Müns­ter antei­lig als Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.