Einkommensteuer — Immobilien

Gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung ist der Bun­des­fi­nanz­hof der Mei­nung, dass die Gren­zen des Haus­halts für den Steu­er­bo­nus nicht grund­sätz­lich an der Grund­stücks­gren­ze enden.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Euro­päi­schen Gerichts­hof erneut eini­ge Fra­gen zur Vor­steu­er­auf­tei­lung bei gemischt genutz­ten Gebäu­den vor­ge­legt.
Eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung auf­grund des Ver­kaufs einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie zählt nicht zu den Wer­bungs­kos­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung.
Trotz der Geset­zes­än­de­rung ab 2012 ist für Alt­fäl­le wei­ter­hin eine Über­schuss­pro­gno­se bei einer ver­bil­lig­ten Ver­mie­tung erfor­der­lich.
Hes­sen erhöht zum 1. August 2014 die Grund­er­werb­steu­er von 5% auf 6%.
Die Län­der haben jetzt einen neu­en Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Eine Erben­ge­mein­schaft kann als sebst­stän­di­ger Rechts­trä­ger auch grund­er­werb­steu­er­pflich­tig wer­den.
Für die Auf­tei­lung des Kauf­prei­ses in die Antei­le für Grund und Boden sowie für das Gebäu­de hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt eine Arbeits­hil­fe ver­öf­fent­licht.
Allein eine Vor­pla­nung durch den Ver­käu­fer führt nicht dazu, dass auch auf die spä­ter zu errich­ten­de Immo­bi­lie Grund­er­werb­steu­er anfällt.
Für den Steu­er­bo­nus für Hand­wer­k­erleis­tun­gen gel­ten jetzt neue Regeln. Wäh­rend neue Wohn­flä­che jetzt geför­dert wird, ist der Schorn­stein­fe­ger nur noch ein­ge­schränkt abzieh­bar.