Einkommensteuer — Immobilien

Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt einen Gesetz­ent­wurf für die von ihr geplan­ten Steu­er­ver­ein­fa­chun­gen vor­ge­legt.
Die steu­er­recht­li­che Aner­ken­nung von Dar­le­hens­ver­trä­gen zwi­schen Ange­hö­ri­gen ist an beson­de­re Vor­aus­set­zun­gen geknüpft.
Die Zah­lung an den Grund­stücks­nach­barn für eine zusätz­li­che Zufahrts­mög­lich­keit erhöht in der Regel den Wert des Grund­stücks und führt damit zu nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten.
Zum neu­en Jahr gibt es Spar­maß­nah­men statt Steu­er­ge­schen­ke.
Meh­re­re steu­er­zah­ler­freund­li­che Urtei­le des Bun­des­fi­nanz­hofs wer­den nun per Gesetz wie­der aus­ge­he­belt.
Die Bun­des­re­gie­rung hat ein Paket mit 41 Maß­nah­men zur Steu­er­ver­ein­fa­chung beschlos­sen.
Weil die end­gül­ti­ge Belas­tung auf­grund unter­schied­li­cher Berech­nungs­ver­fah­ren ver­gleich­bar ist, sind unter­schied­li­che Grund­steu­er­mess­zah­len nicht ver­fas­sungs­wid­rig.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 ent­hält neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men der Geset­zes­tex­te auch eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Der Höchst­be­trag für die Steu­er­be­güns­ti­gung für Hand­wer­k­erleis­tun­gen erhöht sich auch nicht bei Nut­zung meh­re­rer Woh­nun­gen.
Ein bau­lich abge­trenn­tes Arbeits­zim­mer im eige­nen Haus wird nicht von der Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer erfasst.