Einkommensteuer — Immobilien

Die Erträ­ge beim Ver­kauf von Antei­len an einer grund­be­sit­zen­den Per­so­nen­ge­sell­schaft unter­lie­gen der Gewer­be­steu­er.
Nach einer Umschul­dung kön­nen die Schuld­zin­sen nicht kom­plett dem fremd­ver­mie­te­ten Gebäu­de­teil zuge­ord­net wer­den, wenn die Auf­tei­lung der Dar­le­hen nicht von Anfang an bestand.
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt stützt die Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs zum Grund­steu­er­erlass bei struk­tu­rel­lem Leer­stand.
Ein Grund­er­werb­steu­er­be­scheid wird nicht allein durch Insol­venz oder Ver­trags­an­fech­tung des Käu­fers nich­tig.
Hand­werks­leis­tun­gen und haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen, die in den Neben­kos­ten oder dem Haus­geld ent­hal­ten sind, kön­nen mit einem Nach­weis vom Ver­wal­ter oder Ver­mie­ter steu­er­min­dernd berück­sich­tigt wer­den.
Ein Schein­dar­le­hen kos­tet den Anspruch auf die Eigen­heim­zu­la­ge.
Der Grund­stücks­han­del mit Zwi­schen­schal­tung einer GmbH zur Umge­hung der Drei-Objekt-Gren­ze ist kein Gestal­tungs­miss­brauch.
Die obers­ten Finanz­be­hör­den haben durch eine All­ge­mein­ver­fü­gung die Anträ­ge auf Auf­he­bung und Ände­rung des Grund­steu­er­mess­be­schei­des wegen Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des Grund­steu­er­ge­set­zes zurück­ge­wie­sen.
Erst ab 2006 kön­nen Sie auch Hand­werks­leis­tun­gen steu­er­min­dernd gel­tend machen. Ein Abzug als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung vor 2006 kommt nicht in Fra­ge.
Bei Miet­aus­fäl­len von min­des­tens 20 % kön­nen Sie einen teil­wei­sen Erlass der Grund­steu­er bean­tra­gen.