Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Wenn der Haus­halt am Lebens­mit­tel­punkt ein sepa­ra­ter Ein-Per­so­nen-Haus­halt ist, kommt es dort für die Aner­ken­nung einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung nicht auf die Betei­li­gung an den Kos­ten der Lebens­füh­rung an.
Für die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung von Spen­den an aus­län­di­sche Orga­ni­sa­tio­nen gel­ten ab 2025 neue Rege­lun­gen, die einen Ein­trag der Orga­ni­sa­ti­on im Zuwen­dungs­emp­fän­ger­re­gis­ter vor­aus­set­zen.
Vor­weg­ge­nom­me­ne Auf­wen­dun­gen für die eige­ne Bestat­tung sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich abzieh­bar.
Eine Voll­zeit-Erwerbs­tä­tig­keit schließt den Kin­der­geld­an­spruch auch dann nicht auto­ma­tisch aus, wenn das Fern­stu­di­um im ers­ten Semes­ter nur in gerin­gem Umfang vor­an­ge­trie­ben wird, sofern das Stu­di­um hin­rei­chend ernst­haft betrie­ben wird.
Der Umzug in eine grö­ße­re Woh­nung, um erst­mals ein Arbeits­zim­mer ein­zu­rich­ten, ist nicht aus­schließ­lich beruf­lich ver­an­lasst und führt daher nicht zu abzieh­ba­ren Umzugs­kos­ten.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag in sei­ner aktu­el­len Form abge­wie­sen.
Auch wenn die Mit­glied­schaft in einem Fit­ness­stu­dio not­wen­dig ist, um an einem dort ange­bo­te­nen medi­zi­nisch not­wen­di­gen Trai­ning teil­zu­neh­men, sind die Mit­glieds­bei­trä­ge nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Neben der E-Rech­nung, der Grund­steu­er­re­form und höhe­ren Frei­be­trä­gen gibt es vie­le wei­te­re Ände­run­gen, auf die sich die Steu­er­zah­ler 2025 ein­stel­len müs­sen.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz wird der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif für 2025 und 2026 ange­passt und das Kin­der­geld erhöht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat gere­gelt, wie der Nach­weis der Zwangs­läu­fig­keit für die Kos­ten eines Medi­ka­ments nach der Ein­füh­rung des E-Rezepts erfol­gen soll.