Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat gegen die Finanz­ver­wal­tung ent­schie­den, dass auch die Betreu­ung von Haus­tie­ren eine haus­halts­na­he Dienst­leis­tung sein kann.
Mit dem Abschluss des Bache­lor­stu­di­ums ist nicht auto­ma­tisch die Erst­aus­bil­dung abge­schlos­sen, wenn das fol­gen­de Mas­ter­stu­di­um zeit­lich und inhalt­lich auf dem Bache­lor­stu­di­um auf­baut.
Der Jah­res­wech­sel bringt für Pri­vat­leu­te höhe­re Frei­be­trä­ge, den Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on und mehr Kon­trol­le der Steu­er­zah­ler über die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer.
Für den Anspruch auf Kin­der­geld ist die Mel­dung als Aus­bil­dungs­su­chen­der bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit weder unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung, noch garan­tiert die Mel­dung allein den Anspruch.
Ist die Kin­der­be­treu­ung der aus­schlag­ge­ben­de Grund für die Tele­ar­beit, obwohl im Betrieb ein Arbeits­platz zur Ver­fü­gung ste­hen wür­de, kön­nen die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nicht als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den.
Wer nach­hal­tig und erfolg­reich an Glücks­spie­len teil­nimmt, muss die Spiel­ge­win­ne als steu­erf­plich­ti­ges Ein­kom­men ver­steu­ern.
Neben zahl­rei­chen Ände­run­gen für Unter­neh­men ent­hält das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 auch eini­ge Ände­run­gen, die Fami­li­en, Kapi­tal­an­le­ger und ande­re Pri­vat­leu­te betref­fen.
Weil der Kin­der­frei­be­trag im Jahr 2014 um 72 Euro zu nied­rig ange­setzt war, will der Bund der Steu­er­zah­ler auf dem Kla­ge­weg eine rück­wir­ken­de Kor­rek­tur für alle Eltern errei­chen.
Ist eine Behand­lungs­me­tho­de zum Zeit­punkt der Behand­lung nicht wis­sen­schaft­lich aner­kannt, braucht es ein amts­ärzt­li­ches Attest, um die Kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend zu machen.
Das Gesetz für die not­wen­di­ge Erhö­hung von Grund- und Kin­der­frei­be­trag ist kurz­fris­tig um den Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on ergänzt und vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.