Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Mit einem Schrei­ben regelt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Details zum Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleich für Lebens­part­ner­schaf­ten
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat erklärt, wann Pfle­ge­leis­tun­gen und Heim­un­ter­brin­gung als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung berück­sich­tigt wer­den.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat eine aktua­li­sier­te Fas­sung sei­ner Vor­ga­ben für die Steu­er­be­güns­ti­gung von haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen und Mini­jobs ver­öf­fent­licht.
Solan­ge der Nach­lass zur Deckung der Beer­di­gungs­kos­ten aus­reicht, sind die Kos­ten für die Beer­di­gung kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung.
Nur in Aus­nah­me­fäl­len besteht nach Ansicht der Finanz­ver­wal­tung für ver­hei­ra­te­te Kin­der noch ein Anspruch auf Kin­der­geld. In bestimm­ten Fäl­len kann sich aber ein Ein­spruch loh­nen, weil beim Bun­des­fi­nanz­hof ent­spre­chen­de Kla­gen anhän­gig sind.
Auch die Schorn­stein­fe­ger­rech­nung wird nur dann als Hand­wer­k­erleis­tung steu­er­lich aner­kannt, wenn sie per Über­wei­sung bezahlt wur­de.
Wer trotz Behin­de­rung noch öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel nut­zen kann, hat kei­nen Anspruch dar­auf, die Kos­ten für einen Füh­rer­schein oder den behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau des Autos als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend zu machen.
Die Kos­ten für ein Wert­gut­ach­ten im Rah­men des Zuge­winn­aus­gleichs sind nicht steu­er­lich abzieh­bar.
Behand­lungs­kos­ten für eine Berufs­krank­heit könn­ten als Wer­bungs­kos­ten abge­zo­gen wer­den. Aller­dings sieht das Finanz­ge­richt Mün­chen zumin­dest ein Burn-Out-Syn­drom nicht als rei­ne Berufs­krank­heit an.
Für die Zukunft sind Ver­fah­rens­kos­ten aus Zivil- und ande­ren Pro­zes­sen zwar nicht mehr abzieh­bar, bis ein­schließ­lich 2012 bleibt die Abzieh­bar­keit aber wei­ter umstrit­ten.