Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Bun­des­tag und Bun­des­rat haben das Gesetz zur Stär­kung des Ehren­am­tes mit zahl­rei­chen Ände­run­gen für Stif­tun­gen, Ver­ei­ne und deren Mit­glie­der ver­ab­schie­det.
EU-Aus­län­der mit Wohn­sitz oder Auf­ent­halt in Deutsch­land haben hier selbst dann Anspruch auf zumin­dest einen Teil des Kin­der­gelds, wenn sie auch im Hei­mat­land Kin­der­geld bezie­hen.
Bei Ehe­gat­ten-Arbeits­ver­hält­nis­sen schaut das Finanz­amt ger­ne mal genau­er hin und kann die Aner­ken­nung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­wei­gern, wenn das Arbeits­ver­hält­nis nicht fremd­üb­lich aus­ge­stal­tet ist.
In der Ver­gan­gen­heit war es mög­lich, dass Ehe­gat­ten bei der Ein­kom­men­steu­er kei­nen Aus­gleich für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhiel­ten, wenn der eine Ehe­gat­te Gewer­be­ver­lus­te hat­te, die die Gewin­ne des ande­ren Ehe­gat­ten kom­pen­sier­ten.
Nur weil ein Sti­pen­di­um an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft ist, ist die Geld­för­de­rung damit nicht auto­ma­tisch steu­er­pflich­tig, meint das Finanz­ge­richt Ham­burg.
Nach dem Schei­tern des ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetz­ent­wür­fe für ein mög­li­ches Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hält es für ver­fas­sungs­ge­mäß, dass Allein­er­zie­hen­de den Split­ting­ta­rif nicht in Anspruch neh­men kön­nen.
Auch für Pra­xis­ge­büh­ren und Medi­ka­men­ten­zu­zah­lun­gen gilt eine zumut­ba­re Eigen­be­las­tung, wenn sie steu­er­lich abge­zo­gen wer­den sol­len.
Nach dem der Streit um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zwi­schen Regie­rung und Oppo­si­ti­on Mit­te Dezem­ber im Eklat geen­det ist, ist die Zukunft des Geset­zes unsi­che­rer denn je.
Zwar kommt auch ein Trep­pen­lift steu­er­lich als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung in Fra­ge, aber wie bei ande­ren medi­zi­ni­schen Hilfs­mit­teln nur dann, wenn vor der Instal­la­ti­on ein amts­ärzt­li­ches Attest ein­ge­holt wur­de.