Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Zur Steu­er­pflicht von Tages­müt­tern ab 2009 hat eine Bund-Län­der-Arbeits­grup­pe nun eine Eini­gung erzielt.
Mit einem vor­her ein­ge­hol­ten amts­ärzt­li­chen Attest sind auch All­er­gie­bett­zeug und -matrat­zen als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Ein Aus­lands­stu­di­um des Kin­des berech­tigt auch dann nicht zu einem höhe­ren Frei­be­trag, wenn die Aus­bil­dung im Inland gar nicht ange­bo­ten wird.
Eine Aus­gleich­zah­lung dafür, dass der ande­re Ehe­part­ner auf nach­ehe­li­chen Unter­halt ver­zich­tet, gilt als Schen­kung und ist damit schen­kungsteu­er­pflich­tig.
Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge müs­sen spä­tes­tens ab 2010 in ange­mes­se­ner Höhe als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig sein.
Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Recht­spre­chung geän­dert hat, lässt die Finanz­ver­wal­tung Media­ti­ons­kos­ten gene­rell nicht mehr als Schei­dungs­kos­ten zum Steu­er­ab­zug zu.
Wird die kin­der­geld­schäd­li­che Ein­kunfts­gren­ze nur wegen der gekürz­ten Pend­ler­pau­scha­le über­schrit­ten, so muss der Bescheid bis zu einer Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vor­läu­fig erge­hen.
Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hält die Stich­tags­re­ge­lung beim Eltern­geld — das Eltern­geld erhal­ten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezem­ber 2006 gebo­ren wur­de — für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine Rei­he von Aus­ga­ben genannt, die nicht die kin­der­geld­schäd­li­chen Ein­künf­te des Kin­des min­dern.
Die ursprüng­lich ab 2008 geplan­te Steu­er­pflicht für Tages­müt­ter wur­de kurz­fris­tig um ein Jahr ver­scho­ben.