Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Wird die kin­der­geld­schäd­li­che Ein­kunfts­gren­ze nur wegen der gekürz­ten Pend­ler­pau­scha­le über­schrit­ten, so muss der Bescheid bis zu einer Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vor­läu­fig erge­hen.
Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hält die Stich­tags­re­ge­lung beim Eltern­geld — das Eltern­geld erhal­ten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezem­ber 2006 gebo­ren wur­de — für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine Rei­he von Aus­ga­ben genannt, die nicht die kin­der­geld­schäd­li­chen Ein­künf­te des Kin­des min­dern.
Die ursprüng­lich ab 2008 geplan­te Steu­er­pflicht für Tages­müt­ter wur­de kurz­fris­tig um ein Jahr ver­scho­ben.
Ver­zö­gert sich der Beginn des Refe­ren­da­ri­ats, weil zu vie­le Bewer­ber auf zu wenig Plät­ze kom­men, gilt die Aus­bil­dung nur als unter­bro­chen, und der Kin­der­geld­an­spruch bleibt erhal­ten.
Nach neu­er Recht­spre­chung kön­nen auch unver­hei­ra­te­te Frau­en die Kos­ten für eine künst­li­che Befruch­tung als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend machen.
Nur wenn die Ein­künf­te von Kind und des­sen Ehe­part­ner nicht das Exis­tenz­mi­ni­mum errei­chen, besteht für ein ver­hei­ra­te­tes Kind ein Anspruch auf Kin­der­geld.
Lauf­zeit, Rück­zahl­bar­keit und gestell­te Sicher­hei­ten sind wesent­li­che Kri­te­ri­en für einen Fremd­ver­gleich.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.
Bei zusam­men ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten steht die Steu­er­rück­er­stat­tung dem­je­ni­gen zu, auf des­sen Rech­nung unter­jäh­rig die Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen erfolgt sind.