Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Zu den Ände­run­gen, die alle Steu­er­zah­ler betref­fen, gehö­ren Steu­er­erhö­hun­gen bei der Umsatz-, Ver­si­che­rungs- und Ein­kom­men­steu­er sowie die neue Steu­er auf Bio­kraft­stof­fe.
Fami­li­en pro­fi­tie­ren über­wie­gend von den Ände­run­gen, die die Koali­ti­on bis jetzt beschlos­sen hat.
Auch zwi­schen getrennt leben­den Ehe­gat­ten kann das Fami­li­en­wohn­heim steu­er­frei über­tra­gen wer­den.
Die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten ist jetzt neu gere­gelt und in den meis­ten Fäl­len damit auch erheb­lich erwei­tert wor­den.
Aus­gleichs­zah­lun­gen, die anstatt eines Ver­sor­gungs­aus­gleichs geleis­tet wer­den, sind sofort als Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig.
Um den Kin­der­geld­an­spruch zu sichern, muss sich ein Kind nach der Aus­bil­dung gleich arbeits­los mel­den, wenn es nicht sofort einen Arbeits­platz fin­det.
Auf­wen­dun­gen für eine Psy­cho­the­ra­pie durch einen Heil­prak­ti­ker kön­nen ohne Vor­la­ge eines vor Beginn der Behand­lung aus­ge­stell­ten amts­ärzt­li­chen Attests als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung berück­sich­tigt wer­den.
Ehe­paa­re kön­nen den Höchst­be­trag für Zuwen­dun­gen an Stif­tun­gen in dop­pel­ter Höhe aus­schöp­fen, da der Betrag jedem Ehe­part­ner ein­zeln zusteht.
Ein ver­ein­bar­ter Zuge­winn­aus­gleich trotz fort­be­stehen­der Zuge­winn­ge­mein­schaft unter­liegt der Schen­kungsteu­er.
Seit dem 1. Janu­ar 2006 erfolgt die Unfall­ver­si­che­rung für Mini­jobs in Pri­vat­haus­hal­ten direkt per Haus­halts­scheck.