Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Ehe­paa­re kön­nen den Höchst­be­trag für Zuwen­dun­gen an Stif­tun­gen in dop­pel­ter Höhe aus­schöp­fen, da der Betrag jedem Ehe­part­ner ein­zeln zusteht.
Ein ver­ein­bar­ter Zuge­winn­aus­gleich trotz fort­be­stehen­der Zuge­winn­ge­mein­schaft unter­liegt der Schen­kungsteu­er.
Seit dem 1. Janu­ar 2006 erfolgt die Unfall­ver­si­che­rung für Mini­jobs in Pri­vat­haus­hal­ten direkt per Haus­halts­scheck.
Das zum 1. Janu­ar 2001 in Nord­rhein-West­fa­len ein­ge­führ­te beson­de­re Kirch­geld ver­stößt nicht gegen die Ver­fas­sung.
Unter­halts­leis­tun­gen an einen Emp­fän­ger, der über ertrags­lo­ses oder nicht ver­äu­ßer­ba­res Ver­mö­gen ver­fügt, kön­nen steu­er­lich nicht abge­zo­gen wer­den.
Fahrt­kos­ten für Besu­che beim eige­nen Kind sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzugs­fä­hig.
Aus der Zustim­mung zu einem begrenz­ten Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Unter­halts­leis­tun­gen folgt nicht die Zustim­mung zum unbe­grenz­ten Abzug in den Fol­ge­jah­ren.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt prü­fen, ob die betrags­mä­ßi­ge Begren­zung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Anders als Ver­hei­ra­te­te kön­nen nicht ver­hei­ra­te­te Frau­en die Kos­ten für eine künst­li­che Befruch­tung nicht steu­er­lich gel­tend machen.
Der­je­ni­ge Eltern­teil, der dem Kind den höhe­ren Unter­halt zahlt, ist zum Emp­fang des Kin­der­gelds berech­tigt.