Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Ein Mus­ter­ver­fah­ren soll klä­ren, ob der gene­rel­le Aus­schluss des Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs bei Kapi­tal­erträ­gen ver­fas­sungs­ge­mäß ist.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kin­der­geld aus­wirkt, der ande­re aber nicht, hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf eine unglei­che Besteue­rung für gerecht­fer­tigt.
Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Anfor­de­run­gen an eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge deut­lich ver­schärft. Unter­des­sen hat die Finanz­ver­wal­tung wei­te­re Steu­er­da­ten ange­kauft.
Auf Stück­zin­sen wird zwei­mal Steu­er fäl­lig, weil die laten­te Ein­kom­men­steu­er dar­auf bei der Erb­schaft­steu­er nicht als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abzieh­bar ist.
Der Vor­läu­fig­keits­ver­merk hin­sicht­lich des Soli­da­ri­täts­zu­schlags in Steu­er­be­schei­den gilt eben­so für den Soli­da­ri­täts­zu­schlag, der im Rah­men der Abgel­tungs­teu­er abge­zo­gen wird.
Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Die gro­ße Ver­ein­fa­chung, die die Abgel­tungs­teu­er brin­gen soll­te, erweist sich in der Pra­xis als für die Soft­ware zu kom­pli­ziert.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.
Erneut hat der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt, dass er das Alters­ein­künf­te­ge­setz für ver­fas­sungs­ge­mäß hält.
Wäh­rend der Ankauf der Steu­er­da­ten bereits zu zahl­rei­chen Straf­ver­fah­ren geführt hat, meh­ren sich die For­de­run­gen nach einer Abschaf­fung der Straf­frei­heit bei Selbst­an­zei­gen.