Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Für Zin­sen, Divi­den­den und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne bei Kapi­tal­an­la­gen soll es ab 2009 eine Abgel­tungs­steu­er von 25% geben.
Ana­log zu frü­he­ren Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auch vor 2005 nur als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig sind.
Beim Tod eines Kon­to­in­ha­bers müs­sen Ban­ken die Finanz­ver­wal­tung über das bei ihnen hin­ter­leg­te Ver­mö­gen infor­mie­ren. Die­se Anzei­ge­pflicht gilt auch für aus­län­di­sche Filia­len deut­scher Ban­ken.
Vor allem das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2007 ent­hält eine gan­ze Lat­te an Kür­zun­gen und Strei­chun­gen von Steu­er­vor­tei­len, die die Steu­er­be­las­tung wei­ter stei­gen las­sen.
Kurz vor dem Jah­res­wech­sel kommt noch ein­mal eine Viel­zahl von Ände­run­gen bei den Ertrags­steu­ern und steu­er­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2007.
Für 2007 ist die Ein­füh­rung deut­scher Immo­bi­li­en-Akti­en­ge­sell­schaf­ten vor­ge­se­hen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat mit sehr deut­li­chen Wor­ten sei­ne Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Min­dest­be­steue­rung geäu­ßert.
Aus­län­di­sche Steu­ern auf Divi­den­den dür­fen wegen des Halb­ein­künf­te­ver­fah­rens nur zur Hälf­te als Wer­bungs­kos­ten berück­sich­tigt wer­den.
Dar­le­hens­zin­sen für den Erwerb von Gesell­schafts­an­tei­len des Arbeit­ge­bers sind als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen abzugs­fä­hig.
Bei dar­le­hens­fi­nan­zier­ten Ren­ten gegen Ein­mal­be­trag kann es eine böse Über­ra­schung geben, wenn die Schuld­zin­sen nicht als Wer­bungs­kos­ten abge­setzt wer­den kön­nen, weil kein Total­über­schuss erzielt wird.