Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Finanz­an­la­gen sind mit einer Viel­zahl mög­li­cher Kos­ten ver­bun­den, die bei einem Ver­gleich ver­schie­de­ner Anla­ge­pro­duk­te alle berück­sich­tigt wer­den soll­ten.
Bis abschlie­ßend über die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der Besteue­rung von pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten ent­schie­den ist, kann nun Aus­set­zung der Voll­zie­hung bean­tragt wer­den.
Bei der Aus­wahl von Alters­vor­sor­ge­pro­duk­ten soll­ten Sie auch die Kos­ten im Auge behal­ten.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Ent­wurf für ein Invest­ment­moder­ni­sie­rungs­ge­setz vor­ge­legt.
Da nach wie vor nicht klar ist, ob die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen ver­fas­sungs­ge­mäß ist, wur­de einem Steu­er­pflich­ti­gen bis zu einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs die Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt.
Ab 2005 ist eine euro­pa­weit ein­heit­li­che Besteue­rung von Zin­sen und ein grenz­über­grei­fen­des Aus­kunfts­ver­fah­ren vor­ge­se­hen.
Nach der Ableh­nung einer Ent­schei­dung durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist die Zins­be­steue­rung ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu bean­stan­den.
Nach einer geän­der­ten Recht­spre­chung bestehen jetzt Steu­er­ri­si­ken bei einer Ver­mö­gensum­schich­tung nach einer Ver­mö­gens­über­tra­gung gegen Ver­sor­gungs­leis­tun­gen.
Ab dem 1. Janu­ar 2004 erhal­ten alle Ver­si­cher­ten jähr­lich eine schrift­li­che Ren­ten­in­for­ma­ti­on, die über bis­he­ri­ge Bei­trags­zah­lun­gen und zu erwar­ten­de Ren­ten­an­sprü­che Aus­kunft gibt.
Im Streit mit der Schweiz und ande­ren Staa­ten mit gerin­ger oder kei­ner Besteue­rung von Zin­sen hat der EU-Finanz­mi­nis­ter­rat nun eine Eini­gung erreicht.