Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Auch Gewin­ne aus Invest­ment­fonds wer­den von der gene­rel­len Steu­er­pflicht für Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne erfasst und über Kon­troll­mit­tei­lun­gen an die Finanz­ver­wal­tung gemel­det.
Um Geld in die lee­ren Kas­sen zu bekom­men will die Regie­rung die Spe­ku­la­ti­ons­fris­ten strei­chen und eine gene­rel­le Besteue­rung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen ein­füh­ren.
Ein Finanz­ge­richt beur­teilt die Bonus­ak­ti­en der Deut­schen Tele­kom als Min­de­rung der Anschaf­fungs­kos­ten und nicht als steu­er­pflich­ti­gen Ertrag.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt prü­fen, ob die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Eine begüns­tig­te Ent­schä­di­gung liegt nur dann vor, wenn sie auf einer neu­en Rechts- oder Bil­lig­keits­grund­la­ge beruht.
Die Kon­troll­auf­ga­ben einer Depot­bank gegen­über der Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaft umfasst auch die Pflicht zum vor­beu­gen­den Ein­grei­fen.
Der Spa­rer­frei­be­trag ist auf in- und aus­län­di­sche Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen auf­zu­tei­len.
Eine Mög­lich­keit zur pri­va­ten Alters­vor­sor­ge mit Unter­stüt­zung des Arbeit­ge­bers sind Lebens­di­rekt­ver­si­che­run­gen.
Seit 1. Janu­ar 2002 gilt das Gesetz zur Neu­re­ge­lung des Kran­ken­kas­sen­wahl­rechts.
Durch ein Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs haben sich wesent­li­che Ände­run­gen beim nach­ehe­li­chen Unter­halt erge­ben.