Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Ein Finanz­ge­richt beur­teilt die Bonus­ak­ti­en der Deut­schen Tele­kom als Min­de­rung der Anschaf­fungs­kos­ten und nicht als steu­er­pflich­ti­gen Ertrag.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt prü­fen, ob die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Eine begüns­tig­te Ent­schä­di­gung liegt nur dann vor, wenn sie auf einer neu­en Rechts- oder Bil­lig­keits­grund­la­ge beruht.
Die Kon­troll­auf­ga­ben einer Depot­bank gegen­über der Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaft umfasst auch die Pflicht zum vor­beu­gen­den Ein­grei­fen.
Der Spa­rer­frei­be­trag ist auf in- und aus­län­di­sche Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen auf­zu­tei­len.
Eine Mög­lich­keit zur pri­va­ten Alters­vor­sor­ge mit Unter­stüt­zung des Arbeit­ge­bers sind Lebens­di­rekt­ver­si­che­run­gen.
Seit 1. Janu­ar 2002 gilt das Gesetz zur Neu­re­ge­lung des Kran­ken­kas­sen­wahl­rechts.
Durch ein Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs haben sich wesent­li­che Ände­run­gen beim nach­ehe­li­chen Unter­halt erge­ben.
Mit der end­gül­ti­gen Umstel­lung von DM auf Euro am 1. Janu­ar 2002 erge­ben sich bei Frei­stel­lungs­auf­trä­gen neue Beträ­ge.
Akti­en sind nicht das All­heil­mit­te, das aus der Ren­ten­kri­se führt.