Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Mit Index­fonds und Index­zer­ti­fi­ka­ten lässt sich das Risi­ko im Ver­gleich zum Invest­ment in ein­zel­ne Akti­en in den Griff bekom­men.
Alters­vor­sor­ge-Son­der­ver­mö­gen sind eine Mög­lich­keit, um eine pri­va­te Zusatz­vor­sor­ge mit über­schau­ba­rem Risi­ko auf­zu­bau­en.
Infol­ge der Neu­re­ge­lung im Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 1999/2000/2002 sind erst­mals auch pri­va­te Ter­min­ge­schäf­te einer Besteue­rung unter­wor­fen. Sie wer­den jetzt vom Ein­kom­mens­steu­er­recht erfasst und unter­lie­gen somit der Spe­ku­la­ti­ons­be­steue­rung.
Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne aus Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten wer­den besteu­ert. Für Immo­bi­li­en und Grund­stü­cke gibt es aber eine Aus­nah­me­re­ge­lung.
Die ers­ten Rege­lun­gen des im Früh­jahr beschlos­se­nen Alters­ver­mö­gens­er­gän­zungs­ge­setz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
Nur mit aus­drück­li­cher Ver­ein­ba­rung darf eine Bank auch dann eine Bear­bei­tungs­pau­scha­le ver­lan­gen, wenn kein Kre­dit­ver­trag zustan­de kommt.
Nach­dem die Ren­ten­re­form auch den Bun­des­rat pas­siert hat, wer­den sich nach und nach Ange­bo­te für die pri­va­te Vor­sor­ge am Markt zei­gen. Aber mit der Aus­wahl soll­ten Sie sich Zeit las­sen.
Nach Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs zäh­len auch Groß­ob­jek­te mit meh­re­ren Woh­nun­gen als ein­zel­nes Objekt im Sinn der Drei-Objekt-Gren­ze.
Wenn eine als Alters­vor­sor­ge ange­schaff­te Immo­bi­lie wegen der Rück­ver­set­zung mit Ver­lust ver­kauft wer­den muss, dann ist der Ver­lust nicht als Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig.
Die Steu­er­fahn­dung hat nach der Fest­stel­lung aus­län­di­scher Kapi­tal­erträ­ge nun die Erfas­sung der Gewin­ne aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten, den Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen, ent­deckt.