Erbschaft und Schenkung

Eine Schen­kung, die auf den Tag genau nach 10 Jah­ren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außer­halb der Zehn­jah­res­frist für Vor­er­wer­be.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit den Nach­weis­pro­ble­men bei der Fra­ge befasst, ob die Ein­zah­lung auf ein gemein­sa­mes Oder-Kon­to eine Schen­kung an den ande­ren Ehe­gat­ten aus­löst.
Zum Jah­res­wech­sel ist der Basis­zins für ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren um rund 1 % gesun­ken.
Die EU-Kom­mis­si­on will mit einem Maß­nah­men­pa­ket die grenz­über­schrei­ten­de Besteue­rung von Erb­schaf­ten ein­fa­cher gestal­ten und Dop­pel­be­steue­run­gen abbau­en.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat bestä­tigt, dass die Ein­kom­men­steu­er nicht als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abzieh­bar ist.
Auch wenn der Erbe die Bei­trä­ge zur Lebens­ver­si­che­rung des Erb­las­sers selbst gezahlt hat, ist die Ver­si­che­rungs­leis­tung trotz­dem erb­schaft­steu­er­pflich­tig.
Weil sie zum Todes­zeit­punkt noch nicht ent­stan­den ist, kann die Ein­kom­men­steu­er des Erb­las­sers für das Todes­jahr nicht als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abge­zo­gen wer­den.
Das nächs­te Steu­er­än­de­rungs­ge­setz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Ände­run­gen im Detail und die noch aus­ste­hen­den Rege­lun­gen zum elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zug.
Weder eine Rechts­formum­wand­lung oder Ver­schmel­zung noch ein Anteil­s­tausch ver­let­zen den Gedan­ken der Behal­tens­frist­re­ge­lung und sind damit unschäd­lich für die Erb­schaft­steu­er­ver­güns­ti­gung.