Erbschaft und Schenkung

Auch für Erb­schaft­steu­er­schul­den gibt es kei­ne Aus­nah­me von der Regel, dass Über­ent­nah­men zur Nach­be­las­tung mit Erb­schaft­steu­er füh­ren.
Nach nur einem Jahr wird der Steu­er­satz in der Steu­er­klas­se II wie­der gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 ver­fas­sungs­ge­mäß war, muss nun der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den.
Schlägt ein Erbe ohne trif­ti­gen Grund eine Erb­schaft aus, ist das eine sit­ten­wid­ri­ge Benach­tei­lung des Sozi­al­leis­tungs­trä­gers.
Bei der Ermitt­lung der Lohn­sum­men für die erb­schaft­steu­er­li­che Steu­er­be­frei­ung von Betriebs­ver­mö­gen ist das aus­be­zahl­te Kurz­ar­bei­ter­geld nicht von den Löh­nen abzu­zie­hen.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Mit dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz setzt die neue Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihr steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm um.
Auch für den Nach­lass eines Künst­lers ist der Betriebs­ver­mö­gens­frei­be­trag nicht von vorn­her­ein aus­ge­schlos­sen, nur weil die Erben nicht die­sel­be Tätig­keit aus­üben kön­nen.
Nach mehr­jäh­ri­gen Bera­tun­gen ist rund ein hal­bes Jahr nach der Erb­schaft­steu­er­re­form nun auch die Reform des Erb­rechts abge­schlos­sen.
Vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um kom­men eini­ge Klar­stel­lun­gen zur Steu­er­be­güns­ti­gung von Spen­den und Zuwen­dun­gen an Stif­tun­gen nach neu­em Recht.
Die Finanz­ver­wal­tung erkennt aty­pisch stil­le Betei­li­gun­gen und Unter­be­tei­li­gun­gen nun doch wie­der als steu­er­lich begüns­tig­tes Betriebs­ver­mö­gen an.