Erbschaft und Schenkung
Die Finanzverwaltung weicht beim Wegfall der Vererblichkeit des Verlustabzugs zugunsten der Steuerzahler von den Vorgaben des Bundesfinanzhofs ab.
In Österreich ist die Erbschaftsteuer seit dem 1. August 2008 weggefallen. Das hat auch Konsequenzen für deutsche Steuerzahler.
Die Reform der Erbschaftsteuer ist wegen noch offener Streitfragen auf den Herbst vertagt worden.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.
Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.
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