Erbschaft und Schenkung

Für einen Anspruch auf den Betriebs­ver­mö­gens­frei­be­trag muss das erwor­be­ne Ver­mö­gen sowohl beim Erb­las­ser als auch beim Erben zum Betriebs­ver­mö­gen geho­ren.
Bei einer teil­ent­gelt­li­chen Ver­mö­gens­über­tra­gung im Rah­men der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge ist die von den Ver­trags­par­tei­en vor­ge­nom­me­ne Kauf­preis­auf­tei­lung auch der Besteue­rung zugrun­de zu legen.
Ers­te Richt­li­ni­en für die anste­hen­de Erb­schaft­steu­er­re­form ste­hen fest, doch woher das Geld in Zukunft kom­men soll, ist noch nicht ganz klar.
Für den Ver­kauf eines Wirt­schafts­guts aus dem vor­steu­er­ent­las­te­ten Unter­neh­mens­ver­mö­gen wird der Erbe auch zum Steu­er­schuld­ner der Umsatz­steu­er.
Zwei der drei gro­ßen Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben zum Steu­er- und Finanz­recht, die Unter­neh­mens­steu­er­re­form und das REIT-Gesetz, sind inzwi­schen auf dem Weg oder schon ver­ab­schie­det.
Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den hat, dass die gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Besteue­rung der Vor­er­ben ver­fas­sungs­ge­mäß ist und die Revi­si­on nicht zuzu­las­sen ist, wur­de Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt.
Die Ein­tra­gung einer Auf­las­sungs­vor­mer­kung ins Grund­buch bewirkt noch nicht die Schen­kung eines Grund­stücks.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat mit sei­nem lan­ge erwar­te­ten Beschluss erklärt, dass die Erhe­bung der Erb­schaft­steu­er in ihrer jet­zi­gen Form ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Für den Gewinn­zu­schlag für eine Rück­la­ge haf­tet der neue Eigen­tü­mer des Betriebs.
Der Arbeits­kreis Quan­ti­ta­ti­ve Steuer­leh­re hat sich kri­tisch mit der für das Jahr 2007 geplan­ten Erb­schaft­steu­er­re­form und der damit ein­her­ge­hen­den fak­ti­schen Abschaf­fung der Erb­schaft­steu­er für Unter­neh­mer aus­ein­an­der­ge­setzt.