Erbschaft und Schenkung

Zwei der drei gro­ßen Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben zum Steu­er- und Finanz­recht, die Unter­neh­mens­steu­er­re­form und das REIT-Gesetz, sind inzwi­schen auf dem Weg oder schon ver­ab­schie­det.
Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den hat, dass die gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Besteue­rung der Vor­er­ben ver­fas­sungs­ge­mäß ist und die Revi­si­on nicht zuzu­las­sen ist, wur­de Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt.
Die Ein­tra­gung einer Auf­las­sungs­vor­mer­kung ins Grund­buch bewirkt noch nicht die Schen­kung eines Grund­stücks.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat mit sei­nem lan­ge erwar­te­ten Beschluss erklärt, dass die Erhe­bung der Erb­schaft­steu­er in ihrer jet­zi­gen Form ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Für den Gewinn­zu­schlag für eine Rück­la­ge haf­tet der neue Eigen­tü­mer des Betriebs.
Der Arbeits­kreis Quan­ti­ta­ti­ve Steuer­leh­re hat sich kri­tisch mit der für das Jahr 2007 geplan­ten Erb­schaft­steu­er­re­form und der damit ein­her­ge­hen­den fak­ti­schen Abschaf­fung der Erb­schaft­steu­er für Unter­neh­mer aus­ein­an­der­ge­setzt.
Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2007 fin­den umfas­sen­de Ände­run­gen im Bewer­tungs­recht statt.
Die Finanz­ver­wal­tung hat noch­mals klar­ge­stellt, wie Steu­er­schul­den und -erstat­tungs­an­sprü­che im Ster­be­jahr des Erb­las­sers behan­delt wer­den und sich für die Erben aus­wir­ken.
Schon zum 1. Janu­ar 2007 soll das Gesetz zur Erleich­te­rung der Unter­neh­mens­nach­fol­ge in Kraft tre­ten.
Die Finanz­ver­wal­tung hat die Auf­fas­sung der Recht­spre­chung über­nom­men: Die Über­tra­gung eines Grund­stücks zur Erfül­lung einer Pflicht­teils­schuld ist ein ent­gelt­li­ches Rechts­ge­schäft.