Internet und Telekommunikation

Ab 2005 müs­sen die Lohn­steu­er­da­ten und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen auf elek­tro­ni­schem Weg an das Finanz­amt über­tra­gen wer­den.
Wer eine Domain mit sei­nem bür­ger­li­chen Fami­li­en­na­men ein­rich­ten möch­te, besitzt ein vor­ran­gi­ges Inter­es­se gegen­über ande­ren Domain­in­ha­bern.
Der Betrei­ber eines Inter­net­an­ge­bo­tes mit einer ECard-Funk­ti­on hat die Ver­pflich­tung, die uner­wünsch­te Zusen­dung von Wer­be-Emails zu ver­hin­dern.
Ein direk­ter Link auf all­ge­mein zugäng­li­che Infor­ma­tio­nen stellt weder eine Wett­be­werbs­ver­let­zung noch eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar.
Ein neu­es Urteil legt fest, dass die Kos­ten für Updates von Stan­dard­soft­ware sofort abzugs­fä­hi­ge Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten sind.
Beim Streit über die Kos­ten einer 0190-Ver­bin­dung muss der Betrei­ber die ord­nungs­ge­mä­ße Auf­klä­rung des Benut­zers über die ent­ste­hen­den Kos­ten bewei­sen.
Die Nut­zung einer pri­va­ten PC-Anla­ge und der Peri­phe­rie­ge­rä­te kann im Rah­men der steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung in einen beruf­li­chen und einen pri­va­ten Nut­zungs­an­teil auf­ge­teilt wer­den.
Durch eine EU-Richt­li­nie, die ab 1. Juli 2003 in Kraft tritt, müs­sen auch Anbie­ter außer­halb der EU Mehr­wert­steu­er für ihre Ange­bo­te berech­nen, wodurch mit Preis­er­hö­hun­gen im eCom­mer­ce zu rech­nen ist.
Die Ver­wen­dung all­ge­mei­ner oder auch unzu­tref­fen­der Meta-Tags in einer Web-Sei­te stellt für sich allei­ne noch kei­ne gene­rel­le Wett­be­werbs­wid­rig­keit dar.
Wer­b­e­inhal­te, die nur für bestimm­te Fach­krei­se bestimmt sind, dür­fen nicht im Inter­net publi­ziert wer­den.