Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Um noch recht­zei­tig vor der Bun­des­tags­wahl diver­se Ände­run­gen im Steu­er­recht umset­zen zu kön­nen, wur­den die­se in zwei bereits lau­fen­de Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf­ge­nom­men, die jetzt abge­schlos­sen sind.
Win­zern sowie Land- und Forst­wir­ten in Hes­sen greift die Finanz­ver­wal­tung mit ver­schie­de­nen Erleich­te­run­gen unter die Arme, um bei der Bewäl­ti­gung von Frost­schä­den zu hel­fen.
Mit der über­ar­bei­te­ten App des Zolls kön­nen Rei­sen­de im Urlaub nach­se­hen, wel­che Waren sie zoll­frei mit­brin­gen kön­nen oder wel­che Abga­ben mög­li­cher­wei­se anfal­len.
Der gesetz­lich fest­ge­schrie­be­ne Zins­satz für Steu­er­nach­zah­lun­gen und -erstat­tun­gen liegt weit über dem der­zei­ti­gen Zins­ni­veau, wird aber von den Finanz­ge­rich­ten wei­ter als zuläs­sig ange­se­hen.
Auch die neu­es­te Steu­er­schät­zung pro­gnos­ti­ziert wei­ter stei­gen­de Steu­er­ein­nah­men für den Fis­kus. Ein­zig der Bund geht dies­mal leer aus.
Das Zwei­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz ent­hält anders als sein Vor­gän­ger gleich meh­re­re Maß­nah­men, die fast alle Unter­neh­men betref­fen.
Zumin­dest in Bay­ern und Nord­rhein-West­fa­len dür­fen sich Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung selbst elek­tro­nisch über­mit­teln, die­ses Jahr zwei Mona­te län­ger Zeit las­sen.
Die Finanz­ver­wal­tung ver­öf­fent­licht jedes Jahr eine Lis­te von Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen, die in Zukunft nicht mehr ange­wen­det wer­den sol­len.
Als vor­be­rei­ten­de Maß­nah­me für die Ein­füh­rung der Pkw-Maut wer­den die Steu­er­sät­ze bei der Kfz-Steu­er noch ein­mal ent­spre­chend den Vor­ga­ben der EU-Kom­mis­si­on ange­passt.
Die Finanz­ver­wal­tung warnt vor kos­ten­pflich­ti­gen Ange­bo­ten zur Regis­tie­rung einer Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer.