Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Für die steu­er­li­che Aner­ken­nung von Auf­wands- oder Rückspen­den ist nun auch bei einer regel­mä­ßi­gen Tätig­keit eine Höchst­frist für die Ver­zichts­er­klä­rung fest­ge­schrie­ben.
Eines der umfang­reichs­ten Steu­er­än­de­rungs­ge­set­ze des Jah­res 2016 bringt zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen, die aber haupt­säch­li­che mul­ti­na­tio­na­le Kon­zer­ne und ande­re grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te betref­fen.
Das Besteue­rungs­ver­fah­ren wird in vie­len Punk­ten moder­ni­siert, die teil­wei­se schon ab die­sem Jahr Aus­wir­kun­gen haben.
In der Weih­nachts­zeit ver­zich­ten die Finanz­äm­ter auf Maß­nah­men, die die Steu­er­zah­ler über Gebühr belas­ten könn­ten.
Die neu­es­te Steu­er­schät­zung ergibt gegen­über der vor­her­ge­hen­den Schät­zung nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen bei den Steu­er­ein­nah­men.
Damit die Buch­füh­rung vom Finanz­amt akzep­tiert wird, müs­sen Unter­neh­men beim Ein­satz von Regis­trier­kas­sen und ähn­li­chen Gerä­ten ver­schie­de­ne Pflich­ten beach­ten. Die Gna­den­frist für nicht auf­rüst­ba­re Alt­ge­rä­te läuft zum Jah­res­en­de aus.
Zum Jah­res­wech­sel tre­ten befris­te­te Ver­güns­ti­gun­gen für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge in Kraft. Zudem wird die Befrei­ung von der Kfz-Steu­er auf zehn Jah­re ver­län­gert.
Der Staat kann sich dank Betriebs­prü­fun­gen und guter Kon­junk­tur über deut­li­che Mehr­ein­nah­men freu­en.
Nach den Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te dem Fis­kus grü­nes Licht für die Nut­zung von ange­kauf­ten Daten über mög­li­che Schwarz­geld­kon­ten gege­ben.
Ob die Ein­kom­men­steu­er in der Insol­venz eine nach­ran­gi­ge Ver­bind­lich­keit oder eine Mas­se­schuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinn­ermitt­lungs­art ab.