Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Ein Finanz­ge­richt hat gegen die Auf­fas­sung ande­rer Gerich­te und gän­gi­ge Ver­wal­tungs­pra­xis ent­schie­den, dass ein Ein­spruch nur mit signier­ter E-Mail mög­lich ist.
Im Regie­rungs­ent­wurf für die Ver­schär­fung der Rege­lun­gen zur straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge wur­de die vor­ge­se­he­ne Ände­rung der straf­recht­li­chen Ver­jäh­rung über­ar­bei­tet.
Der ers­te Ent­wurf für das zwei­te gro­ße Steu­er­än­de­rungs­ge­setz in 2014 liegt jetzt vor.
Straf­ver­tei­dungs­kos­ten kön­nen als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar sein, wenn die Tat ein­deu­tig der beruf­li­chen Sphä­re zuzu­ord­nen ist.
Eine feh­len­de Ein­ga­be bei der elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung wer­tet der Bun­des­fi­nanz­hof als gro­bes Ver­schul­den des Steu­er­zah­lers, womit eine nach­träg­li­che Kor­rek­tur des Steu­er­be­scheids nicht mög­lich ist.
Zum 1. Janu­ar 2015 wer­den die Vor­aus­set­zun­gen für eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge erneut ver­schärft.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te hat Ver­fah­ren zur Abge­ord­ne­ten­pau­scha­le abge­wie­sen.
Für den Herbst hat die Bun­des­re­gie­rung noch ein wei­te­res Steu­er­än­de­rungs­ge­setz geplant, das noch in die­sem Jahr abge­schlos­sen wer­den soll.
Wie bei frü­he­ren Natur­ka­ta­stro­phen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um wie­der Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen für Hilfs­maß­nah­men nach der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe auf dem Bal­kan ver­an­lasst.