Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Pro­zess­kos­ten im Aus­land sind in Alt­fäl­len wie inlän­di­sche Pro­zess­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Die neu­es­te Steu­er­schät­zung bestä­tigt im Wesent­li­chen die Ergeb­nis­se der vori­gen Schät­zung.
Das Gesetz zur Anpas­sung des natio­na­len Steu­er­rechts an den Bei­tritt Kroa­ti­ens zur EU und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten ent­hält auch eini­ge klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen des Steu­er­rechts.
Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf wei­gert sich, die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Abzieh­bar­keit von Pro­zess­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung zu akzep­tie­ren.
Gegen die rück­wir­ken­de Bin­dung des Ver­lust­fest­stel­lungs­be­scheids an den Ein­kom­men­steu­er­be­scheid bestehen kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken.
Die Finanz­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wol­len in meh­re­ren Punk­ten die Anfor­de­run­gen an eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge erhö­hen.
Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die straf­recht­li­che Ver­wer­tung der vom Land Rhein­land-Pfalz ange­kauf­ten Steu­er­da­ten ist abge­wie­sen wor­den.
Nord­rhein-West­fa­len weist jetzt unter ande­rem den Steu­er­be­trag auch als Pro­zent­satz des Gesamt­ein­kom­mens im Steu­er­be­scheid aus.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den neu gefass­ten Anwen­dungs­er­lass zur Abga­ben­ord­nung bekannt gege­ben.
Gemein­sam mit Deutsch­land haben sich zahl­rei­che Staa­ten auf einen auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zu Finanz­kon­ten ver­stän­digt.