Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Für die Zukunft sind Ver­fah­rens­kos­ten aus Zivil- und ande­ren Pro­zes­sen zwar nicht mehr abzieh­bar, bis ein­schließ­lich 2012 bleibt die Abzieh­bar­keit aber wei­ter umstrit­ten.
Per All­ge­mein­ver­fü­gung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt alle Ein­sprü­che gegen die Zutei­lung der bun­des­ein­heit­li­chen Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zurück­ge­wie­sen.
Um die Steu­er­prü­fung von grenz­über­schrei­ten­den Akti­vi­tä­ten zu ver­bes­sern, hat Bay­ern als ers­tes Bun­des­land ein inter­na­tio­na­les Steu­er­zen­trum gegrün­det.
Neben klei­ne­ren Ände­run­gen an ver­schie­de­nen Stel­len ist es vor allem das gesetz­li­che Abzugs­ver­bot für Pro­zess­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung, das die meis­ten Steu­er­zah­ler frü­her oder spä­ter betref­fen kann.
Im Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz sind ver­schie­de­ne Ände­run­gen ent­hal­ten, die in ers­ter Linie Ver­wal­tungs­pro­zes­se ändern oder für die Steu­er­zah­ler nur zu mini­ma­len Anpas­sun­gen füh­ren.
Nach meh­re­ren Anläu­fen ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 mit zahl­rei­chen Ände­run­gen im Steu­er­recht jetzt als Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz in Kraft getre­ten.
Das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 ist jetzt sowohl vom Bun­des­tag als auch vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.
Es kommt nicht zu der von der Oppo­si­ti­on gefor­der­ten Ver­dopp­lung der straf­recht­li­chen Ver­jäh­rungs­frist für Steu­er­hin­ter­zie­hung auf zehn Jah­re.
Statt sons­ti­ger Ein­künf­te erzie­len Pro­sti­tu­ier­te jetzt gewerb­li­che Ein­künf­te und sind damit zusätz­lich gewer­be­steu­er­pflich­tig.
Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.