Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Wenn das Finanz­amt eine Steu­er­erklä­rung vor Ablauf der all­ge­mei­nen Abga­be­frist anfor­dert, muss es kon­kret ange­ben, war­um die Steu­er­erklä­rung frü­her abge­ge­ben wer­den soll.
In der neu­es­ten Schät­zung pro­gnos­ti­zie­ren die Steu­er­schät­zer für das lau­fen­de Jahr erneut höhe­re Steu­er­ein­nah­men, sehen die kom­men­den Jah­re aber nicht mehr so opti­mis­tisch.
Der Bun­des­rat hat meh­re­ren gro­ßen Steu­er­ge­set­zen vor­erst die Zustim­mung ver­wei­gert, dar­un­ter das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Selbst wenn das Geld dem Finanz­amt noch recht­zei­tig zur Fäl­lig­keit gut­ge­schrie­ben wird, kann das Finanz­amt einen Säum­nis­zu­schlag fest­set­zen, falls der Scheck nicht drei Tage vor Fäl­lig­keit bei der Finanz­kas­se ein­geht.
Außer bei Gefahr im Ver­zug oder dro­hen­der Ver­jäh­rung ver­zich­ten die Finanz­äm­ter in der Weih­nachts­zeit auf Voll­stre­ckungs­maß­nah­men, Betriebs­prü­fun­gen und ande­re unan­ge­neh­me Maß­nah­men.
Weil die steu­er­li­chen Pflich­ten mit den beruf­li­chen Pflich­ten gleich­ran­gig sei­en, ver­langt das Finanz­ge­richt Köln mehr als nur den Hin­weis auf eine Erkran­kung, um einen Ver­spä­tungs­zu­schlag zu ver­mei­den.
Dass Krank­heits­kos­ten nur ober­halb einer zumut­ba­ren Eigen­be­las­tung steu­er­lich abzieh­bar sind, hält das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Ein rei­ner Aus­tritt aus der Kör­per­schaft “Kir­che” mit dem Ziel, kei­ne Kir­chen­steu­er mehr zu zah­len, ist nicht mög­lich.
Trotz der Geset­zes­än­de­rung Ende 2010 hält das Finanz­ge­richt Müns­ter Erstat­tungs­zin­sen auf die Ein­kom­men­steu­er auch wei­ter­hin für steu­er­frei.
Obwohl es für Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­ner kei­ne gesetz­li­chen Auf­zeich­nungs­pflich­ten gibt, müs­sen bar­geld­in­ten­si­ve Betrie­be eini­ger­ma­ßen detail­lier­te Kas­sen­auf­zeich­nun­gen füh­ren, wenn sie kei­ne Steu­er­schät­zung ris­kie­ren wol­len.