Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Mit dem Segen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts darf die Finanz­ver­wal­tung nun die gestoh­le­nen Bank­da­ten aus dem Aus­land aus­wer­ten, denn Straf­ta­ten eines Infor­ma­ten füh­ren nicht zu einem Beweis­ver­wer­tungs­ver­bot.
Ein jetzt beschlos­se­ner Gesetz­ent­wurf sieht vor allem Ver­schär­fun­gen bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge vor.
Zwar erfolg­te die Neu­re­ge­lung rück­wir­kend, aber sie ist ver­fas­sungs­ge­mäß, weil sie zum Vor­teil der Wohn­mo­bil­be­sit­zer war.
Die neus­te Steu­er­schät­zung pro­gnos­ti­ziert auf­grund der guten Kon­junk­tur dras­tisch gestie­ge­ne Steu­er­ein­nah­men für die nächs­ten Jah­re.
Das neue Abkom­men regelt einen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch für die Zukunft. Gleich­zei­tig wur­den Ver­hand­lun­gen über Rege­lun­gen für die Ver­gan­gen­heit ver­ein­bart.
Jetzt gilt das Abkom­men über den steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit Liech­ten­stein, das dem Fis­kus bei Bedarf Zugriffs­recht auf Liech­ten­stei­ner Bank­in­for­ma­tio­nen gibt.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 ent­hält neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men der Geset­zes­tex­te auch eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Das neu­es­te Ange­bot einer Daten­samm­lung von Steu­er­sün­dern an den deut­schen Fis­kus hat sich als wert­los her­aus­ge­stellt.
Nach­dem Nach­zah­lungs­zin­sen nicht steu­er­lich abzugs­fä­hig sind, hält der Bun­des­fi­nanz­hof auch Erstat­tungs­zin­sen für steu­er­frei.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 steht nach der Bera­tung im Bun­des­tag jetzt kurz vor der Ver­ab­schie­dung.