Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Ein Finanz­ge­richt hat die Vor­läu­fig­keits­ver­mer­ke in Steu­er­erklä­run­gen als kom­plett unzu­rei­chend ein­ge­stuft, um einen ech­ten Rechts­schutz zu gewähr­leis­ten.
Der Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 mit Ände­run­gen für alle Steu­er­zah­ler liegt vor.
Über ein Jahr spä­ter als geplant erhält jetzt jeder Steu­er­zah­ler sei­ne bun­des­ein­heit­li­che Steu­er­num­mer.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 ent­hält Anpas­sun­gen an Euro­pa­recht und Kor­rek­tu­ren zur Reform des Spen­den­rechts.
Ange­mes­se­ne Gebüh­ren für eine ver­bind­li­che Aus­kunft sind nach Mei­nung des Finanz­ge­richts Baden-Würt­tem­berg zuläs­sig und ver­sto­ßen nicht gegen die Ver­fas­sung.
Wer einen Bescheid wegen einer Pho­bie gegen amt­li­che Schrei­ben zu lan­ge lie­gen lässt, darf nicht auf eine Wie­der­ein­set­zung in den vor­he­ri­gen Stand hof­fen.
Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz warnt vor Betrü­gern, die sich als Finanz­be­am­te aus­ge­ben und Fra­gen zu den per­sön­li­chen Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen stel­len.
Die Gro­ße Koali­ti­on hat end­lich eine Eini­gung über die Reform der Kfz-Steu­er erzielt, die nun ab 2010 gel­ten soll.
Die Geschä­dig­ten des schwe­ren Unwet­ters am 2. Juni in Baden-Würt­tem­berg kön­nen mit dem Ent­ge­gen­kom­men der Finanz­ver­wal­tung rech­nen.