Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In Här­te­fäl­len ist die Abga­be der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen auch auf Papier mög­lich.
Auch wenn die Frist­ver­län­ge­rung für Unter­neh­men frei­wil­lig ist, führt die ver­spä­te­te Anmel­dung oder Zah­lung der Son­der­vor­aus­zah­lung zu einem Ver­spä­tungs­zu­schlag.
Wegen der zum Teil erheb­li­chen Zah­lungs­rück­stän­de bei der Kfz-Steu­er geben vie­le Zulas­sungs­stel­len den Fahr­zeug­schein nur noch dann her­aus, wenn der Hal­ter eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung für die Kfz-Steu­er erteilt.
Neben dem ermä­ßig­ten Steu­er­satz kommt die Anwen­dung des Alters­ent­las­tungs­be­trags weder vom Wort­laut noch vom Sinn und Zweck der Vor­schrift her in Betracht.
Eine Antrags­ver­an­la­gung zur Anrech­nung von Lohn­steu­er ist nur inner­halb einer Frist von zwei Jah­ren mög­lich — bis dahin muss die unter­schrie­be­ne Steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt sein.
Online-Kon­to­aus­zü­ge sind zwar grund­sätz­lich als Zah­lungs­nach­weis für die Steu­er­erklä­rung akzep­ta­bel, genü­gen aber nicht den gesetz­li­chen Vor­ga­ben, die Unter­neh­men erfül­len müs­sen.
Das Finanz­amt muss nach­wei­sen kön­nen, dass ein Steu­er­be­scheid recht­zei­tig zur Post auf­ge­ge­ben wur­de, wenn Ver­jäh­rung droht.
Das Finanz­amt darf bei einem Antrag auf Auf­he­bung oder Aus­set­zung der Voll­zie­hung nur dann eine Sicher­heits­leis­tung ver­lan­gen, wenn an der Zah­lungs­fä­hig­keit des Steu­er­zah­lers ernst­li­che Zwei­fel bestehen.
Wenn Ehe­leu­te wäh­rend der Ein­spruchs­frist eine Ände­rung der Ver­an­la­gungs­art bean­tra­gen, ist das Finanz­amt an sei­ne Fest­stel­lun­gen aus dem alten Bescheid gebun­den.
Die Bun­des­fi­nanz­ver­wal­tung wird umstruk­tu­riert und neu geglie­dert — mit der Hoff­nung auf einen Effi­zi­enz­ge­winn.