Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der Bun­des­fi­nanz­hof muss über die Ein­spruchs­fris­ten für Steu­er­be­schei­de ent­schei­den. Unklar­hei­ten gibt es bei der Fra­ge, ab wann ein Steu­er­be­scheid als zuge­stellt gilt.
Seit Anfang 2002 dür­fen Betriebs­prü­fer vol­len Zugriff auf die in den EDV-Sys­te­men der Unter­neh­men gespei­cher­ten Daten neh­men.
Unter­la­gen, die ein Wirt­schafts­prü­fer in sei­ner Eigen­schaft als Wirt­schafts­prü­fer erstellt hat, unter­lie­gen einem Beschlag­nah­me- und Ver­wer­tungs­ver­bot.
Es gibt jetzt eine Ent­schär­fung für die mas­si­ven Straf­an­dro­hun­gen auch bei nur gering­fü­gi­gen Fäl­len von Steu­er­hin­ter­zie­hung.
Zwangs­geld­an­dro­hun­gen kön­nen auch Ihrem Bevoll­mäch­tig­ten zuge­stellt wer­den.
Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den auf die Steu­er­ak­ten zugrei­fen.
Eine Rechts­ver­ord­nung der EU soll die dras­tisch höhe­ren Bank­ge­büh­ren für grenz­über­schrei­ten­de Zah­lun­gen begren­zen.
Ein geplan­tes Tarif­treue­ge­setz schließt Unter­neh­men, die nicht den Tarif­lohn zah­len, von öffent­li­chen Auf­trä­gen aus.
Löh­ne für Aus­hilfs­kräf­te kön­nen zu einer Fal­le bei Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen wer­den.
Um den Steu­er­ab­zug für Bau­leis­tun­gen zu gewähr­leis­ten muss der leis­ten­de Unter­neh­mer sei­nem Auf­trag­ge­ber eine Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gung des Finanz­amts aus­hän­di­gen.