Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Mit der Ein­rich­tung von Schlich­tungs­stel­len las­sen sich Strei­tig­kei­ten mit den Kre­dit­in­sti­tu­ten güns­ti­ger klä­ren als durch eine Kla­ge vor einem ordent­li­chen Gericht.
Säum­nis­zu­schlä­ge sind ein Druck­mit­tel der Finanz­ver­wal­tung. Hat der säu­mi­ge Steu­er­zah­ler jedoch kei­ne Bar­re­ser­ven, so geht auch der Druck ins Lee­re und ein Erlass ist mög­lich.
Die Zah­lungs­frist für die Grund­er­werb­steu­er kann von Ihrem Finanz­amt ver­län­gert wer­den.
Für einen Ein­spruch gegen einen Steu­er­be­scheid müs­sen Sie eine Frist von einem Monat ein­hal­ten, die Steu­er muss aber zunächst trotz­dem bezahlt wer­den.
Zur Ein­füh­rung des Euro wer­den auch die in den Geset­zen ange­ge­be­nen Beträ­ge für Steu­ern und staat­li­che Leis­tun­gen umge­stellt.
Auch mit einer ent­spre­chen­den Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag sind ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen nicht mehr rück­gän­gig zu machen.
Eine Anla­ge für die neue pri­va­te Alters­vor­sor­ge muss erst vom Bun­des­auf­sichts­amt für das Ver­si­che­rungs­we­sen geprüft wer­den, bevor sie zula­ge­be­rech­tigt ist.
Eine nor­ma­le Jah­res­ab­schluss­prü­fung bie­tet noch kei­ne Gewähr dafür, dass der Jah­res­ab­schluss in jeder Hin­sicht rich­tig ist.
Nicht nur Pri­vat­per­so­nen leis­ten Schwarz­ar­beit, auch Fir­men sind dar­an betei­ligt — aber sie set­zen sich damit einem unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ko aus.
Für die Behand­lung von erhöh­ten Gewer­be­steu­ern, die nach einer Betriebs­prü­fung zu zah­len sind, gel­ten für die Jah­re ab 1999 ande­re Rege­lun­gen.