Die Riester-Rente kommt

Nachdem die Rentenreform auch den Bundesrat passiert hat, werden sich nach und nach Angebote für die private Vorsorge am Markt zeigen. Aber mit der Auswahl sollten Sie sich Zeit lassen.

Nun hat auch der zwei­te Teil der Ren­ten­re­form den Bun­des­rat pas­siert. Steu­er­lich geför­dert wird ab dem Jah­re 2002 die pri­va­te Ren­ten­vor­sor­ge. In 2002 gibt es zunächst eine Zula­ge von jähr­lich 75 DM pro Spa­rer und zusätz­lich 90 DM für jedes Kind. Bis zum Jahr 2008 steigt die Grund­zu­la­ge auf 300 DM und die Zula­ge pro Kind auf 360 DM. Der Spar­bei­trag muss 4 % des Arbeits­loh­nes betra­gen. Für den gezahl­ten Vor­sor­ge­be­trag bis zur Höhe der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze besteht außer­dem ein Son­der­aus­ga­ben­ab­zug. Die Erträ­ge aus den Geld­an­la­gen blei­ben steu­er­frei, erst die Ren­te unter­liegt der im Alter nied­ri­ge­ren Besteue­rung (nach­ge­la­ger­te Besteue­rung).

Geför­dert wird jedoch nicht jede Ver­mö­gens­an­la­ge. In die steu­er­li­che För­de­rung kom­men nur sol­che Anla­gen, die vom Bun­des­auf­sichts­amt für das Ver­si­che­rungs­we­sen in Bonn geprüft wor­den sind. Erst zum Jah­res­en­de wer­den die ers­ten zer­ti­fi­zier­ten Ange­bo­te vor­lie­gen. Bis dahin soll­ten Sie sich Zeit las­sen. Es besteht kei­ne Ver­an­las­sung, schon jetzt einen Ver­si­che­rungs­ver­trag oder den Ver­trag über eine Fonds­be­tei­li­gung zu unter­schrei­ben. Außer­dem wird es sich erst noch zei­gen, wel­che Ange­bo­te emp­feh­lens­wert sind.

Zeit las­sen soll­ten Sie sich auch mit der Über­le­gung, eine bestehen­de Lebens­ver­si­che­rung zur Mit­nah­me der Steu­er­vor­tei­le umzu­wan­deln. Eine sol­che Umwand­lung kann näm­lich dazu füh­ren, dass bereits ange­sam­mel­te Gewinn­gut­ha­ben jetzt zu ver­steu­ern sind.