Wettbewerbsverstoß durch Link

Ein Link auf eine Homepage, auf der ein unzulässiger Link angebracht ist, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

Brin­gen Sie auf Ihrer Home­page einen Link auf eine ande­re Home­page an, auf der sich ein nach Deut­schem Recht unzu­läs­si­ger Link befin­det, führt das dazu, dass die­ser Inhalt auch Ihnen zuge­rech­net wird. Der unzu­läs­si­ge Inhalt kann in einem Wett­be­werbs­ver­stoß oder aber einer Ver­let­zung des Mar­ken­rechts begrün­det sein. In bei­den Fäl­len besteht gegen Sie ein Unter­las­sungs­an­spruch.