Unfallversicherungsschutz erlischt beim Tanken

Wer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Umweg zur nächsten Tankstelle fährt, verliert seinen Unfallversicherungsschutz.

Unfäl­le auf dem Weg zur Arbeits­stel­le sind nur dann durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung gedeckt, wenn der Arbeit­neh­mer sich auf direk­tem Weg dort­hin begibt. Fährt er dage­gen einen Umweg, und sei es nur zur nächs­ten Tank­stel­le, erlischt der Ver­si­che­rungs­schutz, so das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Hes­sen. Tan­ken gehört zum per­sön­li­chen Lebens­be­reich, der nicht von der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung geschützt wird. Dass der Arbeit­neh­mer für den wei­te­ren Weg zur Arbeit tan­ken muss, ist für die Ent­schei­dung ohne Belang.